Barrierefreiheit ist ein Thema, das uns alle angeht. Unser Ziel ist es, bestehende Barrieren abzubauen und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
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Mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes und dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz wurde die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt
Barrierefreiheit ist die Grundlage, um Menschen mit einer Behinderung ein weitgehend selbstbestimmtes und selbständiges Leben zu ermöglichen. Insbesondere in den öffentlich zugänglichen Gebäuden.
Ziel ist die Barrierefreiheit des öffentlichen Verkehrs- und Freiraums, damit er für die Menschen mit einer Behinderung ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde hilfe zugänglich und nutzbar ist.
In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein; diese Verpflichtung kann auch durch barrierefrei erreichbare Wohnungen in mehreren Geschossen erfüllt werden. (Atk. 48 Abs. 1 BayBO).
Für den Landkreis Main-Spessart stehen elf ehrenamtliche Wohnberater zur Verfügung. Die geschulten Berater sehen sich die Wohnsituation vor Ort an, geben Tipps und helfen bei der Suche nach geeigneten Fördermöglichkeiten.