Barrierefreiheit - Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe

Barrierefreiheit ist ein Thema, das uns alle angeht. Unser Ziel ist es, bestehende Barrieren abzubauen und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Wegweiser für ein barrierefreies Leben

Informationsdienst zum Thema Barrierefreiheit.

Barrierefreiheit der Liegenschaften des Landkreises

Hier erfahren Sie wie barrierefrei die Liegenschaften des Landkreises sind.

Barrierefreie Informationstechnik

In Bayern gilt seit Oktober 2006 die "Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik.

Seit Oktober 2020 ist auch die Erklärung zur Barrierefreiheit verpflichtend.

Gebärdensprache

Mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes und dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz wurde die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt

Vorlesen lassen

Mit der Vorlesefunktion können Sie sich die Texte auch vorlesen lassen.

Leichte Sprache

Leichte Sprache ist barriere·arm. Das heißt: Viele Menschen verstehen Leichte Sprache besser als schweres Deutsch.

Barrierefreie Kommunikation mit Hilfe der induktiven Höranlage

Die Anlage kann von Veranstaltern kostenfrei bei der Behindertenbeauftragten ausgeliehen werden. Es fällt lediglich eine Kaution an.

Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden

Barrierefreiheit ist die Grundlage, um Menschen mit einer Behinderung ein weitgehend selbstbestimmtes und selbständiges Leben zu ermöglichen. Insbesondere in den öffentlich zugänglichen Gebäuden.

Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum

Ziel ist die Barrierefreiheit des öffentlichen Verkehrs- und Freiraums, damit er für die Menschen mit einer Behinderung ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde hilfe zugänglich und nutzbar ist.

Barrierefreiheit in Wohnungen

In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein; diese Verpflichtung kann auch durch barrierefrei erreichbare Wohnungen in mehreren Geschossen erfüllt werden. (Atk. 48 Abs. 1 BayBO).

Wohnungsanpassung

Für den Landkreis Main-Spessart stehen elf ehrenamtliche Wohnberater zur Verfügung. Die geschulten Berater sehen sich die Wohnsituation vor Ort an, geben Tipps und helfen bei der Suche nach geeigneten Fördermöglichkeiten.