Fördermöglichkeiten
Radverkehrsförderung im Landkreis MSP
Stand Dezember 2022
Presseinformation
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
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Wettbewerb für Kommunen: Projekte für aktive Mobilität in ländlichen Räumen gesucht
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) haben heute den Wettbewerb „Gemeinsam aktiv. Mobil in ländlichen Räumen“ gestartet. Sie suchen Projekte, mit denen Gemeinden und Landkreise in ländlichen Gegenden das Radfahren und Zufußgehen attraktiver machen – indem sie beispielsweise für die aktive Mobilität mehr Platz im Straßenraum geschaffen haben. Die 20 Gewinnerprojekte erhalten jeweils 5.000 Euro.
Dr. Markus Eltges, Leiter des BBSR: „Mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs zu sein, schont nicht nur die Umwelt und das Klima, sondern stärkt auch das Wohlbefinden und ist gut für die Gesundheit. Damit das mehr Menschen machen, müssen die Voraussetzungen dafür stimmen. Auch auf dem Land können die Kommunen gute Bedingungen dafür schaffen – etwa mit Radschnellwegen, Mobilitätsstationen an Bahnhöfen und nicht zuletzt attraktiven öffentlichen Räumen. Wichtig ist auch, die Menschen zu beteiligen und für neue Angebote zu werben. Wir möchten mit unserem Wettbewerb beispielgebende Projekte aktiver Mobilität würdigen.“
Alle Informationen zum Wettbewerb sind auf der BBSR-Website abrufbar: www.bbsr.bund.de/aktive-mobilitaet. Kommunen können sich mit ihren bereits umgesetzten Projekten bis zum 01. März 2023 beim BBSR bewerben. Fragen zum Wettbewerb sind an die E-Mail-Adresse wettbewerb-mobilitaet@bbr.bund.de zu richten. Das BMWSB und das BBSR veröffentlichen die Gewinnerprojekte im Online-Nachschlagewerk Mobilikon unter www.mobilikon.de
. Mobilikon unterstützt Mobilitätsverantwortliche in Kommunen, Initiativen und Unternehmen dabei, bedarfsgerechte Mobilitätslösungen zu finden und vor Ort umzusetzen.
Der Wettbewerb findet unter dem Dach des Programms Region gestalten statt. Das BMWSB unterstützt damit Vorhaben mit spezieller Ausrichtung auf ländliche Räume. Ziel ist es, deutschlandweit gleichwertige Lebensverhältnisse zu fördern. Das BBSR bereitet die neuen Handlungsansätze für die Praxis auf und leitet daraus übertragbare Erkenntnisse für ländliche Räume ab.
Weitere Informationen:
www.bbsr.bund.de/aktive-mobilitaet
Kontakt
Christian Schlag
Stab Direktor und Professor
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Deichmanns Aue 31–37
53179 Bonn
Telefon: +49 228 99 401-1484
christian.schlag@bbr.bund.de
Fördermöglichkeiten für nicht investive Maßnahmen
Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (vom 7. September 2022)
Gefördert werden nicht investive Vorhaben im Bereich des Radverkehrs, die die Leitziele des NRVP 3.0 aufgreifen und der Umsetzung der Radverkehrsstrategie des Bundes dienen.
Gefördert werden:
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Informations- und Kommunikationskampagnen
- Wettbewerbe sowie sonstige geeignete Vorhaben, die der Koordinierung und Förderung des Radverkehrs dienen
- Neben der Förderung von Modellprojekten zur Umsetzung des NRVP 3.0 werden auch Vorhaben und Untersuchungen unterstützt, mit denen besonderer Handlungs- und Erkenntnisbedarf gedeckt werden soll oder die einen grundsätzlichen Aufgaben- und Koordinierungscharakter im Hinblick auf den NRVP 3.0 haben.
Ansprechpartner
Kostenlose Beratung: Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH unterstützt Kommunen im Auftrag der deutschen Bundesregierung im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) bei der Inanspruchnahme bestehender Förderinstrumente für Investitionen. Ansprechpartner: Philipp Deichmann, philipp.deichmann@pd-g.de.
Förderhöhe: 80%
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Förderung für investive Maßnahmen
Förderaufruf - Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) modellhafte investive Radverkehrsprojekte.
Gefördert werden Maßnahmenbündel, also Kombinationen aus unterschiedlichen investiven Einzelmaßnahmen, die in der Summe ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen generieren und Bürger*innen zum Fahrradfahren animieren. Ein solches Bündel kann etwa der Ausbau von Fahrradachsen in Kombination z.B. mit Fahrradabstellanlagen, Lade- und Reparaturstationen sein. Einzelmaßnahmen sind nicht zuwendungsfähig.
Förderhöhe: Kommunen 75-90%, für Unternehmen 50%
Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für nachweislich finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent.
Von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt.
Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben 200.000 Euro. In jedem Teilvorhaben eines Verbundprojektes sollen Gesamtausgaben entstehen, die eine Zuwendung von mindestens 50.000 Euro ergeben.
Einreichungsfristen
Mär. 2023 bis 30. Apr. 2023
01. Sep. 2023 bis 31. Okt. 2023
01. Mär. 2024 bis 30. Apr. 2024
01. Sep. 2024 bis 31. Okt. 2024
Ihr Ansprechpartner
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
030 - 700 181-972
nki-radverkehr@z-u-g.org
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Sonderprogramm Stadt und Land
Vorhabenumsetzung bis 31.12.2023
Flyer
Diese Mittel sollen in Bayern schwerpunktmäßig für:
- die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfrastrukturen
- die Beseitigung von Unfallschwerpunkten sowie
- für den Neu- und Ausbau von Fahrrad- und Pedelec-Abstellanlagen einschließlich Lademöglichkeiten an den Schnittstellen zum öffentlichen Personenverkehr mit Bus und Bahn eingesetzt werden.
Die Antragstellung und Bewilligung für die neuen Maßnahmenschwerpunkte ist grundsätzlich ab sofort möglich, steht jedoch noch unter Haushaltsvorbehalt bis zur endgültigen Bereitstellung der zusätzlichen Bundesmittel.
Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Förderquote: 75-90 %
Grundsätzlich nicht förderfähig sind Radschnellwege, Machbarkeitsstudien, Potenzialanalysen sowie Verwaltungskosten der öffentlichen Verwaltung.
Ansprechpartner bei der Regierung von Unterfranken
Radinfrastruktur/SG 31 Straßenbau Wolfgang Weber 0931 380 1460 bauwesen@reg-ufr.bayern.de ; Radabstellanlagen: Julian Schmitt 0931 380-1154 poststelle@reg-ufr.bayern.de