Ablauf eines Betreuungsverfahrens

Ablauf eines Betreuungsverfahrens

1. Betreuungsanregung

Jeder, der bei einer anderen volljährigen Person Hilfebedarf zu erkennen glaubt, kann für diese Person eine rechtliche Betreuung beim Betreuungsgericht des Amtsgericht in Gemünden am Main anregen, bzw. sich mit der Betreuungsstelle im Landratsamt Main-Spessart in Verbindung setzen. Einen Vordruck zur Betreuungsanregung können Sie hier herunterladen:

Betreuungsanregung Betreuungsanregung, 371 KB
  • Anregen können zum Beispiel: Familienmitglieder, Freunde, Nachbarn, Hausärzte oder behandelnde Ärzte im Krankenhaus, Pflegeheime, Sozialleistungsträger, Behörden, Krankenkassen sowie die Polizei.
  • Gründe hierfür können z.B. sein: geistige und/oder körperliche Behinderung, Sucht.- bzw. Seelische Erkrankung, Folgen eines Schlaganfalls oder Aufgrund einer Demenz.

2. Sachverständigengutachten

  • Das Betreuungsgericht holt ein Sachverständigengutachten zur Abklärung der medizinischen Voraussetzungen (Vorliegen einer Erkrankung oder Behinderung) ein.

3. Stellungnahme der Betreuungsstelle

  • Die Betreuungsstelle prüft die Notwendigkeit und den Umfang einer Betreuung und ob andere Hilfen, z. B. eine Vorsorgevollmacht, vorhanden sind.
     
  • Sie unterbreitet einen Vorschlag für einen Betreuer, der geeignet und bereit ist, das Amt eines gerichtlich bestellten Betreuers auszuüben. Es können auch mehrere Betreuer vorgeschlagen werden, wenn dies zweckmäßig erscheint.
     
  • Es wird geprüft, ob aktuell noch eine Vorsorgevollmacht erteilt werden kann.

4. Richterliche Anhörung

  • Die richterliche Anhörung der betroffenen Person findet üblicherweise in der gewohnten Umgebung des Betroffenen (zu Hause oder in einem Pflegeheim) statt.

5. Beschlussfassung  

  • Das Betreuungsgericht beschließt die Anordnung einer Betreuung.
     
  • Der Beschluss beinhaltet neben dem Namen der zu betreuenden Person und dem Namen des Betreuers oder der Betreuer auch den erforderlichen Aufgabenkreis, die medizinische Diagnose für die Erforderlichkeit einer Betreuung, ein Datum für die festgesetzte Überprüfungsfrist (längstens 7 Jahre) und eine Rechtsbehelfsbelehrung.
     
  • Das Betreuungsgericht stellt das Verfahren ein, sofern die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung nicht erfüllt sind, z. B. beim Vorliegen einer Vorsorgevollmacht.

6. Verpflichtungsgespräch

Das Verpflichtungsgespräch des Betreuers findet beim zuständigen Rechtspfleger des Betreuungsgerichts statt. Der Betreuerausweis wird ausgehändigt und der Betreuer erhält Informationen u.a. über:

  • betreuungsgerichtliche Genehmigungen
  • Anbringung von Sperrvermerken auf Sparkonten
  • eine unter Umständen erforderliche Rechnungslegung
  • bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz
     

Welches Amtsgericht (Betreuungsgericht) ist für den Raum Main-Spessart zuständig?

Amtsgericht Gemünden a. Main
Betreuungsgericht
Friedenstr. 7
97737 Gemünden a. Main

Telefon: 09351 / 809-0
Telefax: 09621/ 96241-3860
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
oder Termine nach mündlicher Vereinbarung

Internetseite: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/gemuenden-am-main/verfahren_03.phpexterner Link