Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patienterverfügung

Vorsorgevollmacht

Wofür sollte ich denn überhaupt Vorsorge treffen, was kann denn schon passieren?

 „Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder im  Alter in die Situation geraten, seine Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln zu können."

Fragen, die sich jeder stellen sollte!

  • Wer kann für mich handeln?
  • Wer darf für mich entscheiden?
  • Wer darf eine Willenserklärung stellvertretend für mich abgeben?
  • Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse ?
  • Wer verwaltet mein Vermögen bzw. tätigt meine Bankgeschäfte ?
  • Wer sucht für mich einen Platz im Pflegeheim ?
  • Wer kündigt meine Wohnung ?
  • Wie werde ich ärztlich versorgt ?

und noch viele weitere Geschichtspunkte…die Sie beschäftigen sollten...

 Unfall, Krankheit, Alter - Wer entscheidet für mich?

  • 65% der Bevölkerung glauben, dass Angehörige oder Lebenspartner für sie Entscheidungen treffen dürfen. Dies ist ein Irrtum. Sie können und dürfen im Ernstfall weder medizinische noch sonstige Entscheidungen treffen.

Dürfen sich Angehörige um mich kümmern?

Engste Angehörige haben ohne schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis kein Recht,

  • die finanziellen, medizinischen, persönlichen oder sonstigen Angelegenheiten zu regeln,
     
  • Willenserklärungen für eine andere Person abzugeben,
     
  • Verträge und Einwilligungserklärungen stellvertretend zu unterschreiben.

Sie dürfen nur in zwei Fällen entscheiden, entweder mittels einer Vorsorgevollmacht oder als gerichtlich bestellter Betreuer.

  • Der Volljährige hat die Möglichkeit, vor Eintritt des Betreuungsfalles eine sog. Vorsorgevollmacht zu errichten. In dieser kann er eine Person seines Vertrauens umfassend oder in bestimmten Angelegenheiten bevollmächtigen, für ihn im Fall der Betreuungsbedürftigkeit tätig zu werden. Soweit die Vollmacht besteht, macht sie in der Regel die Anordnung der Betreuung durch das Betreuungsgericht entbehrlich.
     
  • Die erteilte Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung kann man selbst gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammerexterner Link registrieren lassen. Nähere Informationen hierzu finden sich im Internet auf den entsprechenden Seiten der Bundesnotarkammer.

Betreuungsverfügung

  • greift erst ein, wenn eine gesetzliche Betreuung erforderlich wird,
     
  • enthält Vorschläge zur Auswahl des Betreuers oder Wünsche zur Wahrnehmung der Angelegenheiten der Betreuung und
     
  • bestimmt, wer Betreuer werden soll oder ggf. wer keinesfalls in Betracht gezogen werden soll.
     
  • Im Fall einer Betreuerbestellung kann die bevollmächtigte Person auch als Betreuer herangezogen werden, in diesem Fall ist unverzüglich das Betreuungsgericht zu informieren

Patientenverfügung 

  • Vorsorge im medizinischen Bereich
     
  • schriftlich geäußerter Wille, welche medizinischen Maßnahmen in einer gewissen Lebenssituation erwünscht sind oder unterlassen werden sollen
     
  • Für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit können Sie festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten
     
  • Möglichkeit der Bestellung eines Vertreters
     
  • persönliche Wertvorstellungen, Einstellung zum eigenen Leben und Sterben und religöse Anschauungen können als Ergänzung und Auslegungshilfe dienen
     
  • Wahrung des Selbstbestimmungsrecht
     
  • regelmäßige Erneuerung zur Bekräftigung ( alle 2 bis 5 Jahre)

Kostenlose Beratung

  • Hausarzt
     
  • Hospiz-Verein MSP e.V. 

Informationsbroschüren und Vordrucke als Download

In der Broschüre Vorsorge Unfall, Krankheit und Alter des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz finden Sie Vordrucke einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Diese ist erhältlich in der Betreuungsstelle, im Buchhandel oder beim Hospiz-Verein.

Vorsorge für Unfall Krankheit Alter

Broschüre_Unfall_Krankheit_Alter Broschüre_Unfall_Krankheit_Alter, 1195 KB

hier finden Sie weitere Vordrucke zur Vorsorgevollmacht 

Die Vorsorgevollmacht.jpg

Die Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht, 1646 KB

Der große Vorsorgeberater.jpg

Der große Vorsorgeberater Der große Vorsorgeberater, 4678 KB

Betreuungsrecht

Betreuungsrecht Betreuungsrecht, 1212 KB

Patientenverfügung.png

Patientenverfügung Patientenverfügung, 1790 KB