Digitaler Bauantrag

  

Digitale Bauanträge und neue Verfahrensabläufe im Bauantragsverfahren

Als erste Bauaufsichtsbehörde in Unterfranken ist das Landratsamt Main-Spessart ab dem 1. Oktober 2021 in die Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (DBauV) aufgenommen worden und kann so seinen Bürgerinnen und Bürgern sowie Entwurfsverfassern die Möglichkeit bieten, Bauanträge nicht mehr nur papiergebunden, sondern auch digital einzureichen.

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr folgende intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, entwickelt: 

Nachreichungen:

Sie haben bereits einen digitalen Bauantrag gestellt und wollen fehlenden Angaben und/oder Unterlagen nachreichen? Dies können Sie hier <Nachreichen von Angaben und Unterlagenexterner Link> tun. 

Neuanträge:    

   
Hier können bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser (z.B. Architekten und Ingenieure) der Behörde ihre baurechtlichen Anträge übermitteln. Bitte beachten Sie auch unsere Darstellung der häufig gestellten Fragen (FAQ)
     

Wichtige Änderung im Verfahrensablauf
Mit der Aufnahme in die Digitale Bauantragsverordnung kommt es zu einer Änderung im Verfahrensablauf: 

Für Verfahren, in denen das Landratsamt Main-Spessart die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Teilbaugenehmigungsanträge, Anträge über bauordnungsrechtliche Abweichungen, z.B. vom Brandschutz, Abgrabungsanträge), tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein. Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge dieser Art sind daher ab 1. Oktober 2021 ausschließlich und nur direkt beim Landratsamt Main-Spessart, Untere Bauaufsichtsbehörde, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt einzureichen.
  

Kommunen bleiben am Verfahren beteiligt
Die Landkreiskommunen bleiben jedoch selbstverständlich ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens und werden im ersten Schritt nach Eingang der Unterlagen unverzüglich am Verfahren beteiligt. Sie werden sodann digital um Entscheidung über ihr gemeindliches Einvernehmen gebeten. Nachdem die Behandlung der Anträge künftig nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig mit der Beteiligung der Gemeinden erfolgt, wird eine Beschleunigung der Verfahren erwartet. Während die Kommunen innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellen zu beteiligen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen.

Für Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft (Genehmigungsfreistellungsanträge, isolierte Abweichungen oder Befreiungen von örtlichen Bauvorschriften), erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über die Gemeinde. Digital müssen diese Anträge beim Landratsamt gestellt werden. Sie werden dann unverzüglich nach Eingang im Landratsamt digital an die betroffene Gemeinde weitergeleitet.