Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Für die Wahrnehmung der Aufgaben des erzieherischen Jugendschutzes entsprechend § 14 KJHG ist das Kreisjugendamt, die Kommunale Jugendarbeit zuständig. Das Kinder- und Jugendhilferecht setzt verstärkt auf Prävention.
Themenschwerpunkte sind:
- Suchtprävention
- Jugendmedienschutz (Fernsehen, Video, Computer)
- Soziale Kompetenz / Gewaltproblematik / Rechtsradikalismus
- Sexueller Missbrauch von Minderjährigen
Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes richten sich sowohl an Kinder und Jugendliche als auch an Eltern und andere Erziehungsberechtigte (Multiplikatoren, Erzieher/Erzieherinnen, Lehrer/Lehrerinnen).
Die Maßnahmen sollen
- junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. (§ 14 Abs. 2 KJHG).
Die Kommunale Jugendarbeit bietet:
- Information und Beratung zum ordnungsrechtlichen Jugendschutz (JuSchG)
- Information und Beratung, sowie Veranstaltungen zu verschiedensten Themen des erzieherischen Jugendschutzes
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HaLT Broschüre, 2768 KB |
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Jugendschutz Aushangtafel, 685 KB |
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Leitfaden für Vereinsfeste, 8416 KB |
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Erziehungsbeauftragung, 15 KB |