Winterdienst

Bereits im Oktober jeden Jahres werden die  Mitarbeiter des Landkreises für die kommenden Wintereinsätze vorbereitet und die Fahrzeuge aufgerüstet. Schon im Sommer wurden auch die Lagerhallen und Silos mit knapp 2.400 t Streusalz gefüllt.

Was wenige wissen ist die Tatsache, dass der Winterdienst im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ausdrücklich von der Straßenbaulast ausgenommen wird. Die Kreisstraßen betreffend leistet die Tiefbauverwaltung des Landkreises Main–Spessart jedoch im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht seit Jahren einen „freiwilligen Winterdienst“. Dieser wird im Interesse der Verkehrssicherheit und zum volkswirtschaftlichen Nutzen der Bevölkerung durchgeführt. Auf die Einrichtung eines Winterdienstes bzw. dessen Ausgestaltung sowie dessen Aufrechterhaltung oder eine lückenlose Durchführung besteht für den Verkehrsteilnehmer jedoch kein Rechtsanspruch.

Vergessen wird oft, dass der Winterdienst bei jedem einzelnen anfängt. Der Verkehrsteilnehmer selbst hat gemäß Straßenverkehrsordnung sein Fahrzeug für die vorliegenden Verkehrssituationen auszurüsten und seine Fahrweise den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen.

Auch die Anwohner von überörtlichen Straßen tragen Verantwortung für Sicherheit des Verkehrs. So sollte die Arbeit der Winterdienstfahrer dadurch unterstützt werden, dass private PKWs im Winter dort geparkt werden wo sie nicht stören.  Anders als oft behauptet müssen die Anlieger es auch dulden, dass der Schneepflug – soweit dies technisch nicht anders möglich ist - Einfahrten zuschiebt oder Schnee von der Straße auf den Gehweg gedrückt wird. Obwohl die Fahrer der Schneeräumfahrzeuge besonders darauf achten den Schnee möglichst dorthin zu räumen wo er am wenigsten stört ist es technisch gerade in engen Ortsdurchfahrten leider oft nicht anders möglich den Schnee an den Straßenrand zu drücken. Anders herum dürfen aber Schnee- und Eismengen von Gehwegen nicht wieder zurück auf die Straße geworfen werden. Grundsätzlich ist der Schnee von Gehwegen auf dem der Fahrbahn zugewandten Rand entlang der Rinnsteine anzuhäufen.

Wenn sich alle an die Regeln halten gibt es auch im Winter keine Probleme. Die Mitarbeiter des Landkreises Main-Spessart werden wie gewohnt nach besten Kräften versuchen die Kreisstraßen bei Schnee- und Eisglätte befahrbar zu halten. Allen Verkehrsteilnehmern wünscht die Tiefbauverwaltung eine unfallfreie Fahrt.

Winterdienst im Landkreis Main Spessart Winterdienst im Landkreis Main Spessart, 140 KB