Behindertenbeauftragte vom Landkreis
Guten Tag, mein Name ist Elena Reinhard.
Die Behindertenbeauftragte setzt sich für die Teilhabe am öffentlichen Leben und Inklusion behinderter Menschen ein. Barrierefreiheit als zentraler Leitgedanke ist ein wesentlicher Aufgabenbereich. Hierzu steht die Behindertenbeauftragte beratend zur Verfügung.
Aufgaben der kommunalen Behindertenbeauftragten:
- Ansprechpartner- und Koordinierungsfunktion
- Fachberatung in Behindertenfragen
- Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG)
- Beratende Funktion zur Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau, Verkehr und Internet
- Stellungnahmen zur Barrierefreiheit bei Bauvorhaben und Verkehrsangelegenheiten
- Netzwerkaufbau
- Projektarbeit
Die Aufgaben sind in der Satzung über die Bestellung der kommunalen Behindertenbeauftragten für den Landkreis explizit benannt.
Satzung der Behindertenbeauftragten vom Landkreis Main-Spessart, 819 KB |
Gesetzliche Grundlagen:
- Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz:
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden
- Art. 118a Bayerische Verfassung:
Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden. Der Staat setzt sich für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung ein.
- Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen: Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
- Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (BayBGG)
- Bundesteilhabegesetz
- Bayerisches Teilhabegesetz
- SGB IX
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Arbeitsberichte der Behindertenbeauftragten:
Bericht zum Jahr 2016 |
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Bericht für die Jahre 2017 & 2018 |
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Bericht für die Jahre 2019 & 2020 |
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