Wegweisung und Beschilderung

Neben den Radwegen ist auch die Beschilderung ein wichtiger Bestandteil des Radverkehrsnetzes. Die Beschilderung muss durchgehend, einheitlich und eindeutig sein, um den Radfahrenden eine gute Orientierung zu bieten und ihnen die optimalen Wege hinsichtlich Verkehrssicherheit, Direktheit und Fahrkomfort aufzuzeigen.

Der Landkreis Main-Spessart verfügt weitestgehend über eine den FGSV-Standards entsprechende Wegweisung (FGSV: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen). Dies bedeutet, dass die Wegweiser einem standardisierten Format entsprechen. Es wird zwischen zwei Arten von Wegweisern unterschieden: den sogenannten Haupt- und Zwischenwegweisern. Die Hauptwegweiser umfassen jeweils zwei Ziele mit einer Distanzangabe. Zudem können sie um Einschubplaketten zu touristischen Radrouten ergänzt werden. Die Zwischenwegweiser hingegen enthalten nur ein Fahrradsymbol und einen Richtungspfeil. Eine Veranschaulichung und weitere Erklärungen finden Sie im Flyer „Wegweisende Beschilderung für den Radverkehr in Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr: 

Wegweisende Beschilderung für den Radverkehr in Bayern Wegweisende Beschilderung für den Radverkehr in Bayern, 829 KB

Das Radwegenetz des Landkreises Main-Spessart hat derzeit eine Länge von ca. 800 km. Im Zusammenhang mit der Erstellung des Radverkehrskonzeptes im Jahr 2023 wird das Radwegenetz in den nächsten Jahren um neue Radwegeverbindungen erweitert. Dies erfordert auch eine Anpassung der Wegweisung. Dazu gehört nicht nur die umfassende Planung neuer Beschilderungsstandorte, sondern auch die Montage der neuen Haupt- und Zwischenwegweiser.

Alle vorhandenen Schilder müssen zudem in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Fehlende oder beschädigte Schilder müssen ersetzt werden, Verschmutzungen müssen entfernt werden und Bewuchs muss zurückgeschnitten werden. Eine weitere Aufgabe des Landkreises ist die Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, um das kreisweite, überörtliche Radwegenetz mit den kommunalen, innerörtlichen Radwegenetzen zu verknüpfen.