Inklusion

Inklusion

Inklusion bedeutet:

  • Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt.
     
  • Abbau von Barrieren und Diskriminierung.
     
  • Schaffen der notwendigen strukturellen Rahmenbedingungen und die praktischen Umsetzungen mit dem Ziel, eine gleichberechtigte Teilhabe aller Teile der Bevölkerung an allen gesellschaftlichen Bereichen zu realisieren.
     

 
Inklusion bedeutet, die rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen zu schaffen, damit Zugänge, Chancen und Partizipationsmöglichkeiten nicht mehr eine Frage des „Gewährens“ bleiben, sondern strukturell verankert werden.

   

Es besagt, dass sich nicht der Einzelne an bestehende Strukturen anpassen und in sie einfügen muss, sondern dass die Strukturen so gestaltet werden, dass alle Mitglieder der Gesellschaft ihr Recht auf:

  • Chancengleichheit,
  • Selbstbestimmung und
  • gesellschaftliche Teilhabe verwirklichen können.

   

Das Prinzip der Inklusion als Menschenrecht beschränkt sich nicht allein auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Es gilt für alle Menschen und hat zum Ziel, alle Formen der Ausgrenzung (Exklusion) zu beseitigen.

Bei vielen Menschen ist das Risiko, ausgegrenzt zu werden, höher als bei anderen:

  • Armut,
  • Alter,
  • Migration,
  • Flucht, Arbeits- und/oder Wohnungslosigkeit,
  • Homo-, Bi-, und Transsexualität
  • oder eine bestimmte Religionszugehörigkeit
  • gehören neben körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen zu den Exklusionsrisiken.

   

In einer inklusiven Gesellschaft darf es für diese Menschen keine Barrieren geben, um teilhaben zu können. Barrieren sind aber nicht nur Treppenstufen und Bordsteine, sondern auch komplizierte Texte oder fehlende Ansagen in Aufzügen.

Inklusion ist also ein Konzept, das sich an die gesamte Gesellschaft richtet.

    

Inklusion erklärt von "Aktion Mensch" 

 

Inklusionsberatung am Staatlichen Schulamt im Landkreis Main-Spessart