Pflichten des Betreuers
Pflichten des Betreuers; Wünsche des Betreuten § 1821 BGB
Der Betreuer nimmt alle Tätigkeiten vor, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen. Er unterstützt den Betreuten dabei, seine Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen, und macht von seiner Vertretungsmacht nach § 1823 nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist.
Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, dass dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen gestalten kann. Hierzu hat der Betreuer die Wünsche des Betreuten festzustellen. Diesen hat der Betreuer vorbehaltlich des Absatzes 3 zu entsprechen und den Betreuten bei deren Umsetzung rechtlich zu unterstützen. Dies gilt auch für die Wünsche, die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geäußert hat, es sei denn, dass er an diesen Wünschen erkennbar nicht festhalten will.
- Der Begriff „Betreuung“ wird in der Praxis leider oft missverstanden. Die Leistungen eines Betreuers umfassen rechtliche bzw. gesetzliche Belange. Betreuung wird hier im Sinne von "gesetzlicher Vertretung" verstanden, nicht im Sinne von "Pflege", "Beaufsichtigung", "Versorgung", "Unterhaltung".
Aufgabenkreise des Betreuers
Der Aufgabenkreis eines Betreuers besteht aus einem oder mehreren Aufgabenbereichen. Diese sind vom Betreuungsgericht anzuordnen. Ein Aufgabenbereich darf nur angeordnet werden, wenn und soweit dessen rechtliche Wahrnehmung durch einen Betreuer erforderlich ist. Der Betreuer hat innerhalb seines Aufgabenkreises dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Fähigkeit des Betreuten, seine eigenen Angelegenheiten zu besorgen, wiederherzustellen oder zu verbessern.
Die wichtigsten und am häufigsten angeordneten Aufgabenkreise sind:
- Aufenthaltsbestimmung
- Gesundheitssorge
- Vermögenssorge
- Entscheidung über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten der Post
- Behörden-, Renten- und andere Sozialleistungsangelegenheiten
- Versicherungsangelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten
- Grundstücksangelegenheiten
- Angelegenheiten bezüglich stationärer Wohneinrichtungen
- Organisation der ambulanten Versorgung
Weitere Informationen finden Sie in den Broschüren des Bayerischen Staatsministerium der Justiz:
Meine Rechte als Betreuer und Betreuter, 1298 KB |
Das Betreuungsrecht, 5196 KB |