Komposterzuschuss
Hier können Sie einen Zuschuss zu Ihrem Komposter beantragen.
Bitte beachten Sie:
- Bezuschusst werden ausschließlich Komposter, die für Grundstücke genutzt werden, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind. Komposter für abseits der Wohnbebauung liegende Gärten o.ä. werden nicht bezuschusst.
- Für stichprobenartige Kontrollen sind Angaben notwendig, wo der Komposter aufgestellt ist.
- Ohne Rechnungsbeleg bzw. Beleg über Online-Bestellung/-Bezahlung ist keine Bearbeitung möglich – deshalb unbedingt beifügen!
- Der Zuschuss beträgt 50% des Kaufpreises, maximal jedoch 50,00 €/Stück.
- Der Zuschuss wird ausschließlich auf das angegebene Konto überwiesen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.