Rund um Ihr Ehrenamt

Finden Sie hier Informationen zu:


Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige

Für Ehrenamtliche ist es besonders wichtig, im Rahmen ihrer Tätigkeit abgesichert zu sein. Vereine, Verbände, GmbHs, Stiftungen etc. sind in der Pflicht, direkt für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen. Kleine, rechtlich unselbständige Initiativen und Projekte, für die kein anderer Versicherungsschutz greift, sind über die Bayerische Ehrenamtsversicherung der Staatsregierungexterner Link abgesichert. Diese Haftpflicht- und Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige ist antrags- und beitragsfrei, die Kosten trägt der Freistaat Bayern.

Hier finden Sie Informationen des Landesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement zum Thema Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige: www.ehrenamt.bayern.de/engagement-anerkennen/ehrenamtsversicherung/index.phpexterner Link

Die Lagfa bayern e.V. hat in Zusammenarbeit mit der Versicherungskammer Bayern eine Handreichung zum Versicherungsschutz von Ehrenamtlichenexterner Link neu erarbeitet. Ein besonderer Fokus wurde dabei auf das Engagement im Bereich für Geflüchtete gelegt.

Bayerische Ehrenamtsversicherung Bayerische Ehrenamtsversicherung, 4016 KB
Flyer mit den wichtigsten Informationen zum Thema Bayerische Ehrenamtsversicherung herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Stand April 2020
Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement, 484 KB
Broschüre des Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Stand Mai 2023

Die Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt liefert Basiswissen zum Thema Versicherungen für Vereine, Haftungsfragen, Unfallschutz und Unfallversicherung, Gebäude- und Inventarversicherung: Versicherungen – mit Sicherheit fürs Ehrenamt - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de) externer Link


Datenschutz im Ehrenamt

Die DSGVO hat das Datenschutzrecht modernisiert. Speziell Vereinen, kleinen Unternehmen und Selbständigen in Bayern will das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration  praxisorientierte Hilfestellungen zum Umgang mit den neuen Datenschutzregelungen geben und beantwortet Fragen zum Thema unter www.dsgvo-verstehen-bayern.de/vereine/hilfe-zur-dsgvo-fuer-vereine.html externer Link.

DSGVO einfach umgesetzt in Vereinen DSGVO einfach umgesetzt in Vereinen, 3496 KB
Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz - Hilfen zur DSGVO für Vereine Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz - Hilfen zur DSGVO für Vereine, 1401 KB

Vereinsrecht

Wer einen Verein gründen, einem Verein beitreten oder Vereinsämter übernehmen möchte, findet in dieser Broschüre viele nützliche Informationen: Leitfaden zum Vereinsrecht (bmj.de)externer Link

Das Bundesjustizministerium hält zudem Musterschreiben zum Vereinsrecht bereit unter: BMJ - Musterschreiben zum Vereinsrechtexterner Link 

Die Veröffentlichung zum Vereinsrecht des Bay. Staatsministeriums der Justizexterner Link wendet sich ebenfalls an denjenigen, der einen Verein gründen oder sich über die Rechtsgrundlagen eines Vereins informieren möchte. Sie enthält viele vereinsrechtliche Tipps. Diese Broschüre ist auch im Buchhandel erhältlich und wird 2024 in der 4. Auflageexterner Link erscheinen.

Für Vereinsmitglieder und alle, die es werden wollen, hält das Justizministerium die Broschüre "Der eingetragene Verein"externer Link bereit.


Vereinsfeiern

Feste von Feuerwehren, Sportvereinen, Musikvereinen, wohltätige Veranstaltungen, Pfarrfeste – alles sind größtenteils rein ehrenamtlich organisierte Feierlichkeiten. Wer solche Feste ausrichtet, muss sich oft an ein umfassendes Regelwerk halten. Bereits die verschiedenen Zuständigkeiten und unterschiedlichen Fristen stellen Ehrenamtliche regelmäßig vor Probleme.  Deswegen hat die Staatsregierung eine Offensive zur Erleichterung von Brauchtums- und Vereinsfeiern durchgeführt.

Zentraler Baustein ist ein Leitfaden für Vereinsfeiern mit umfassenden Erläuterungen und Hilfestellungen zu den wichtigsten Fragen. Den Leitfaden können Sie herunterladen oder über www.bestellen.bayern.deexterner Link als gedrucktes Exemplar bestellen.

Leitfaden für Vereinsfeiern der Bay. Staatskanzlei Leitfaden für Vereinsfeiern der Bay. Staatskanzlei, 3556 KB

Vereinswiki

Das Vereinswiki unterstützt ehrenamtliche Vereins- und Vorstandsarbeit mit Tipps und Handwerkszeug, kurzen fachlichen Informationen und Hintergrundwissen.

Das Vereinswiki des Landesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement Bayern e.V., einer vom Freistaat Bayern geförderten Einrichtung, wendet sich vor allem an Verantwortungsträger. Mit Tipps und Werkzeugen und möglichst kurzen Fachinformationen will es Vorstandsarbeit leichter machen.

Zu finden sind dort neben vielen Weiteren, Themen wie Finanzverwaltung, Rechtliches, Vorstandsarbeit, Kommunikation, Gemeinnützigkeit & Steuern, Vereinsleben gestalten, Vereinsgründung oder Datenschutz. 

Hier geht es zum Vereinswikiexterner Link


Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ehrenamtliche eine Aufwandsentschädigung für Ihre freiwillig geleistete Arbeit erhalten. Beachten Sie jedoch, dass nicht alle Organisationen eine solche Aufwandsentschädigung zahlen können. 

ÜBUNGSLEITERFREIBETRAG

Bis zu 3000 € im Jahr dürfen Ehrenamtliche seit 2021 einnehmen, ohne dass dies auf ihre Steuerschuld angerechnet wird.Wer also nebenberuflich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen tätig wird, darf eine pauschale Erstattung seiner Aufwendungen in dieser Höhe im Jahr erhalten, ohne diese versteuern zu müssen.

Zu den möglichen Tätigkeiten gehören alle, bei denen ein persönlicher Kontakt entsteht, welcher Einfluss auf andere Menschen nimmt um diesen Personen Wissen, Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten zu vermitteln. Klassisch hierfür sind sogenannte Übungsleiter*innen im Sportverein, beim Sanitätsdienst oder der Feuerwehr. Aber z.B. auch Chöre leiten, Menschen ausbilden, Kinder/Jugendliche erziehen, Personen betreuen und vergleichbare Tätigkeiten gehören dazu. Ebenso pflegerische oder künstlerische Tätigkeiten.

Der Freibetrag von 3000 € umfasst dabei sämtliche Tätigkeiten bei allen Institutionen für die ein Ehrenamt im Verlaufe eines Jahres ausgeübt wird.

EHRENAMTSPAUSCHALE

840 € pro Jahr beträgt der steuerliche Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen, gemeinnützigen Tätigkeiten für sogenannte steuerbegünstigte Körperschaften. Diese Tätigkeiten sind nicht auf bestimmte Bereiche wie beim „Übungsleiter“ begrenzt, sondern können jegliche Arbeit in der Organisation/ Verein umfassen, wenn dieser gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätig ist. Nebenberuflich bedeutet hier: nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle.

Beachte: Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale dürfen n i c h t  gleichzeitig für die gleiche Tätigkeit im selben Verein gewährt werden. Die Tätigkeiten müssen deutlich voneinander unterschieden sein und ein einer Vereinbarung entsprechend geregelt sein. (z.B. eine Trainerin im Sportverein hat gleichzeitig die Aufgabe eines Kassiers inne.)

Der Betrag von 840 € umfasst sämtliche Tätigkeiten im Jahr und bei allen Organisationen für die ein Ehrenamt ausgeübt wird.

Information des Bayerischen Landesamts für Steuern:

Steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit, Stand März 2021 Steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit, Stand März 2021, 586 KB
Broschüre des Bayerischen Landesamts für Steuern

Vereinsbesteuerung

Gemeinnützige Vereine unterliegen auch der Steuerpflicht, genießen aber gegenüber herkömmlichen Unternehmen etliche Vergünstigungen. Aus steuerlicher Sicht kennt der Verein vier Betätigungsfelder, in denen Körperschaftssteuer (KSt.), Umsatzsteuer (USt.) und Gewerbesteuer (GewSt.) fällig werden.

Hilfreiche Hinweise gibt der Ratgeber „Steuertipps für Vereine“, den das Bayerische Staatsministerium der Finanzen regelmäßig aktualisiert. Zu bestellen oder auch kostenfrei herunterzuladen ist dieser hierexterner Link.

Weitere Informationen des Finanzministeriums: 

4 Tätigkeitsbereiche im Gemeinnützigkeitsrecht – Steuerliche Behandlung und Verlustausgleichexterner Link

Herausforderungen der Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsbereichexterner Link

Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale - Der Verein als Arbeitgeber (geringfügige Beschäftigung und Mindestlohn)externer Link

Spendenrecht - Steuerliche Anforderungen an Spendenbescheinigung und Aufwandsspendeexterner Link

Vereine und Umsatzsteuerexterner Link

Das Bayerische Landesamt für Steuern bietet ebenfalls steuerliche Informationen und Formulare für Vereine und ihre Mitglieder:

Bayerisches Landesamt für Steuern: Steuerinfos - Zielgruppen - Vereine (bayern.de)externer Link


Sorgentelefon Ehrenamt

Bei Fragen rund um die Durchführung von Vereinsfeiern und Brauchtumsfesten hilft Ihnen das ‚Sorgentelefon Ehrenamt‘ der Bayerischen Staatsregierung weiter. Dieses erreichen Sie

per Telefon unter 089 12 22 212 oder per E-Mail unter direkt@bayern.de.


Fortbildungen für Ehrenamtliche

Fortbildungen auf dem Gebiet des ehrenamtlichen Engagements bietet z.B. das Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement LBE: https://www.lbe.bayern.de/service/fortbildung/index.phpexterner Link . Unter dieser Adresse finden Sie zudem eine Liste weiterer Anbieter.

Die Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt DSEE hält ein vielfältiges Angebot zu Fragestellungen im Ehrenamt bereit unter #DSEEerklärtexterner Link


Fördermittel, Wettbewerbe, Spenden, Crowdfunding u.v.m.

Förderprogramme der DSEE externer LinkDeutschen Stiftung Engagement und Ehrenamt

Preise für Engagementexterner Link

Vereinspauschale  2023 Landkreis Main-Spessart

Projektausschreibung 2024 Zukunftsstiftung Ehrenamt externer LinkSchwerpunktthema: „(Re)-Vitalisierung der Dörfer und Stadtviertel: Ehrenamt belebt Stadt- und Dorfgemeinschaften“

Vereinsförderung Raiffeisenbank Main-Spessart e.G.externer Link

Spenden und Sponsoring der Sparkasse Mainfranken Würzburgexterner Link - Spenden anfragen, Online Spenden sammeln 


Weitere Links zum Thema ehrenamtliches Engagment in Bayern