Rund um Ihr Ehrenamt
Finden Sie hier Informationen zu:
- Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige
- Datenschutz im Ehrenamt
- Vereinsrecht
- Vereinsfeiern
- Vereinswiki
- Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag
- Vereinsbesteuerung
- Sorgentelefon Ehrenamt
- Fortbildungen
- Fördermittel
- Nützliche Links
Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige
Für Ehrenamtliche ist es besonders wichtig, im Rahmen ihrer Tätigkeit abgesichert zu sein. Vereine, Verbände, GmbHs, Stiftungen etc. sind in der Pflicht, direkt für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen. Kleine, rechtlich unselbständige Initiativen und Projekte, für die kein anderer Versicherungsschutz greift, sind über die Bayerische Ehrenamtsversicherung der Staatsregierung abgesichert. Diese Haftpflicht- und Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige ist antrags- und beitragsfrei, die Kosten trägt der Freistaat Bayern.
Hier finden Sie Informationen des Landesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement zum Thema Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige: www.ehrenamt.bayern.de/engagement-anerkennen/ehrenamtsversicherung/index.php
Die Lagfa bayern e.V. hat in Zusammenarbeit mit der Versicherungskammer Bayern eine Handreichung zum Versicherungsschutz von Ehrenamtlichen neu erarbeitet. Ein besonderer Fokus wurde dabei auf das Engagement im Bereich für Geflüchtete gelegt.
Bayerische Ehrenamtsversicherung, 4016 KB Flyer mit den wichtigsten Informationen zum Thema Bayerische Ehrenamtsversicherung herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Stand April 2020 |
Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement, 484 KB Broschüre des Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Stand Mai 2023 |
Die Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt liefert Basiswissen zum Thema Versicherungen für Vereine, Haftungsfragen, Unfallschutz und Unfallversicherung, Gebäude- und Inventarversicherung: Versicherungen – mit Sicherheit fürs Ehrenamt - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de)
Die DSGVO hat das Datenschutzrecht modernisiert. Speziell Vereinen, kleinen Unternehmen und Selbständigen in Bayern will das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration praxisorientierte Hilfestellungen zum Umgang mit den Datenschutzregelungen geben und beantwortet Fragen zum Thema unter www.dsgvo-verstehen-bayern.de/vereine/hilfe-zur-dsgvo-fuer-vereine.html .
DSGVO einfach umgesetzt in Vereinen, 3496 KB |
Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz - Hilfen zur DSGVO für Vereine, 1401 KB |
Die Stiftung Datenschutz hält auf ihrer Webseite umfangreiche Informationen zum Datenschutz im Ehrenamt bereit: Ehrenamt - Stiftung Datenschutz . Wer praxisnahe Hilfen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben sucht, ist hier richtig. Es wird berücksichtigt, dass das vorhandene Wissen um den Datenschutz oft unterschiedlich ausgeprägt ist. Sie finden zwei Bereiche für Anwender "Mit Vorkenntnissen" und "Ohne Vorkenntnisse", zwischen denen Sie natürlich auch wechseln können.
Wer einen Verein gründen, einem Verein beitreten oder Vereinsämter übernehmen möchte, findet in dieser Broschüre viele nützliche Informationen: Leitfaden zum Vereinsrecht (bmj.de)
Das Bundesjustizministerium hält zudem Musterschreiben zum Vereinsrecht bereit unter: BMJ - Musterschreiben zum Vereinsrecht
Die Veröffentlichung zum Vereinsrecht des Bay. Staatsministeriums der Justiz wendet sich ebenfalls an denjenigen, der einen Verein gründen oder sich über die Rechtsgrundlagen eines Vereins informieren möchte. Sie enthält viele vereinsrechtliche Tipps. Diese Broschüre ist auch im Buchhandel erhältlich und wird 2024 in der 4. Auflage erscheinen.
Für Vereinsmitglieder und alle, die es werden wollen, hält das Justizministerium die Broschüre "Der eingetragene Verein" bereit.
Feste von Feuerwehren, Sportvereinen, Musikvereinen, wohltätige Veranstaltungen, Pfarrfeste – alles sind größtenteils rein ehrenamtlich organisierte Feierlichkeiten. Wer solche Feste ausrichtet, muss sich oft an ein umfassendes Regelwerk halten. Bereits die verschiedenen Zuständigkeiten und unterschiedlichen Fristen stellen Ehrenamtliche regelmäßig vor Probleme. Deswegen hat die Staatsregierung eine Offensive zur Erleichterung von Brauchtums- und Vereinsfeiern durchgeführt.
Zentraler Baustein ist ein Leitfaden für Vereinsfeiern mit umfassenden Erläuterungen und Hilfestellungen zu den wichtigsten Fragen. Den Leitfaden können Sie herunterladen oder über www.bestellen.bayern.de als gedrucktes Exemplar bestellen.
Kurzinformation zur Durchführung von Festveranstaltungen (Steuerrecht)
Das Vereinswiki unterstützt ehrenamtliche Vereins- und Vorstandsarbeit mit Tipps und Handwerkszeug, kurzen fachlichen Informationen und Hintergrundwissen.
Das Vereinswiki des Landesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement Bayern e.V., einer vom Freistaat Bayern geförderten Einrichtung, wendet sich vor allem an Verantwortungsträger. Mit Tipps und Werkzeugen und möglichst kurzen Fachinformationen will es Vorstandsarbeit leichter machen.
Zu finden sind dort neben vielen Weiteren, Themen wie Finanzverwaltung, Rechtliches, Vorstandsarbeit, Kommunikation, Gemeinnützigkeit & Steuern, Vereinsleben gestalten, Vereinsgründung oder Datenschutz.
Hier geht es zum Vereinswiki
Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ehrenamtliche eine Aufwandsentschädigung für Ihre freiwillig geleistete Arbeit erhalten. Beachten Sie jedoch, dass nicht alle Organisationen eine solche Aufwandsentschädigung zahlen können.
ÜBUNGSLEITERFREIBETRAG
Bis zu 3000 € im Jahr dürfen Ehrenamtliche seit 2021 einnehmen, ohne dass dies auf ihre Steuerschuld angerechnet wird. Wer also nebenberuflich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen tätig wird, darf eine pauschale Erstattung seiner Aufwendungen in dieser Höhe im Jahr erhalten, ohne diese versteuern zu müssen.
Zu den möglichen Tätigkeiten gehören alle, bei denen ein persönlicher Kontakt entsteht, welcher Einfluss auf andere Menschen nimmt um diesen Personen Wissen, Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten zu vermitteln. Klassisch hierfür sind sogenannte Übungsleiter*innen im Sportverein, beim Sanitätsdienst oder der Feuerwehr. Aber z.B. auch Chöre leiten, Menschen ausbilden, Kinder/Jugendliche erziehen, Personen betreuen und vergleichbare Tätigkeiten gehören dazu. Ebenso pflegerische oder künstlerische Tätigkeiten.
Der Freibetrag von 3000 € umfasst dabei sämtliche Tätigkeiten bei allen Institutionen für die ein Ehrenamt im Verlaufe eines Jahres ausgeübt wird.
EHRENAMTSPAUSCHALE
840 € pro Jahr beträgt der steuerliche Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen, gemeinnützigen Tätigkeiten für sogenannte steuerbegünstigte Körperschaften. Diese Tätigkeiten sind nicht auf bestimmte Bereiche wie beim „Übungsleiter“ begrenzt, sondern können jegliche Arbeit in der Organisation/ Verein umfassen, wenn dieser gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätig ist. Nebenberuflich bedeutet hier: nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle.
Beachte: Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale dürfen n i c h t gleichzeitig für die gleiche Tätigkeit im selben Verein gewährt werden. Die Tätigkeiten müssen deutlich voneinander unterschieden sein und ein einer Vereinbarung entsprechend geregelt sein. (z.B. eine Trainerin im Sportverein hat gleichzeitig die Aufgabe eines Kassiers inne.)
Der Betrag von 840 € umfasst sämtliche Tätigkeiten im Jahr und bei allen Organisationen für die ein Ehrenamt ausgeübt wird.
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern:
Steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit, Stand März 2021, 586 KB Broschüre des Bayerischen Landesamts für Steuern |
Gemeinnützige Vereine unterliegen auch der Steuerpflicht, genießen aber gegenüber herkömmlichen Unternehmen etliche Vergünstigungen. Aus steuerlicher Sicht kennt der Verein vier Betätigungsfelder, in denen Körperschaftssteuer (KSt.), Umsatzsteuer (USt.) und Gewerbesteuer (GewSt.) fällig werden.
Hilfreiche Hinweise gibt der Ratgeber „Steuertipps für Vereine“, den das Bayerische Staatsministerium der Finanzen regelmäßig aktualisiert. Zu bestellen oder auch kostenfrei herunterzuladen ist dieser hier.
Weitere Informationen des Finanzministeriums:
4 Tätigkeitsbereiche im Gemeinnützigkeitsrecht – Steuerliche Behandlung und Verlustausgleich
Herausforderungen der Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsbereich
Spendenrecht - Steuerliche Anforderungen an Spendenbescheinigung und Aufwandsspende
Formularvorlagen für Spendenquittungen
Das Bayerische Landesamt für Steuern bietet ebenfalls steuerliche Informationen und Formulare für Vereine und ihre Mitglieder:
Bayerisches Landesamt für Steuern: Steuerinfos - Zielgruppen - Vereine (bayern.de)
Vereine - Bayerisches Landesamt für Steuern (bayern.de)
Steuerfreiheit für nebenberufliche Tätigkeiten
Kurzinformation zur Durchführung von Festveranstaltungen
Bei Fragen rund um die Durchführung von Vereinsfeiern und Brauchtumsfesten hilft Ihnen das ‚Sorgentelefon Ehrenamt‘ der Bayerischen Staatsregierung weiter. Dieses erreichen Sie
per Telefon unter 089 12 22 212 oder per E-Mail unter direkt@bayern.de.
Fortbildungen für Ehrenamtliche
Fortbildungen auf dem Gebiet des ehrenamtlichen Engagements bietet z.B. das Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement LBE: https://www.lbe.bayern.de/service/fortbildung/index.php . Unter dieser Adresse finden Sie zudem eine Liste weiterer Anbieter.
Die Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt DSEE hält ein vielfältiges Angebot zu Fragestellungen im Ehrenamt bereit unter #DSEEerklärt.
Fördermittel, Wettbewerbe, Spenden, Crowdfunding u.v.m.
Förderprogramme der DSEE Deutschen Stiftung Engagement und Ehrenamt
Vereinspauschale Landkreis Main-Spessart
Vereinsförderung Raiffeisenbank Main-Spessart e.G.
Spenden und Sponsoring der Sparkasse Mainfranken Würzburg - Spenden anfragen, Online Spenden sammeln
Info zu Förderungen für Engagement und Ehrenamt
Weitere Links zum Thema ehrenamtliches Engagement in Bayern
- Das Ehrenamtsportal des Bayerischen Sozialministerium in Kooperation mit dem Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement - LBE
Die Geschäftsstelle des Landesnetzwerks trägt Informationen rund um das Thema Ehrenamt zusammen, stellt sie anderen zur Verfügung und initiiert den Austausch zwischen unterschiedlichsten Partnern. - Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt
Auf der Seite der Ehrenamtsbeauftragten Gabi Schmidt, MdL finden Sie nützliche Hinweise und Informationen zu sämtlichen Bereichen des Bürgerschaftlichen Engagements. - Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern
Die Stiftung wurde am 1. Februar 2018 vom Freistaat Bayern gegründet, um das Bürgerschaftliche Engagement und Ehrenamt in Bayern zu stärken. -
DEUTSCHE STIFTUNG FÜR ENGAGEMENT UND EHRENAMT
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat im Juli 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Damit gibt es erstmals eine bundesweit tätige Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements. Die DSEE bietet umfangreiche Informationen, zahlreiche Online-Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themen und vieles mehr. Empfehlenswert!