Corona Informationen

Alle bayerischen Corona-Regelungen ab 1. März aufgehoben

Ab Mittwoch, den 1. März 2023, gibt es in Bayern keine Einschränkungen mehr für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und -Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Sämtliche auf Landesebene infektionsschutzrechtlich angeordneten Maskenpflichten sowie bundesweit alle Testnachweispflichten endeten mit Ablauf des 28. Februar 2023.

Nach Bundesrecht gelten jedoch in einigen Bereichen weiterhin Maskenpflichten. So gilt beispielsweise für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Tageskliniken und weiteren Einrichtungen noch die FFP2-Maskenpflicht. Nach dem Infektionsschutzgesetz gelten diese Regelungen aktuell bis zum Ablauf des 7. April 2023.
https://www.stmgp.bayern.de/presse/ab-1-maerz-keine-bayerischen-corona-einschraenkungen-mehr-gesundheitsminister-holetschek/externer Link


Die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde zum 1. März 2023 aufgehoben:
Coronavirus: Rechtsgrundlagen - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (bayern.de)externer Link
 

Die Bayerischen Staatsministerien haben hilfreiche Informationen zusammengestellt. Diese finden Sie wie folgt:

Corona-Hotline 
Die Corona-Hotline der Bayerisches Staatsregierung ist unter 0 91 31 / 68 08 51 01 zu erreichen.

​​​​​Für medizinische Fragen steht das Gesundheitsamt des Landkreises Main-Spessart zur Verfügung. Bei Notfällen kontaktieren Sie bitte den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (KVB) unter unter 116 117.

Hier finden Sie die aktuellen Zugangs- und Besuchsregelungen für das Klinikum Main-Spessart in Lohr, die Kreisseniorenzentren in Marktheidenfeld und Gemünden und das Geriatrisches Zentrum in Lohr:

Coronavirus Informationen - Klinikum MSP (klinikum-msp.de)externer Link

Welche Zugangsregelungen derzeit in den anderen Pflegeeinrichtungen im Landkreis gelten, können bei den jeweiligen Einrichtungen erfragt werden.

Das Tragen einer Maske in Bus und Bahn ist freiwillig. Wir empfehlen aber weiterhin, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) hat die Wirtschaft vor große Herausforderungen gestellt. Hier finden Unternehmen eine Zusammenstellung der wichtigsten Unterstützungsangebote.

Immer mehr Unternehmen, Existenzgründer und Verbraucher bekamen in Main-Spessart die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus zu spüren. Das Landratsamt bietet in Zusammenarbeit mit der Gründerservicenetz Main-Spessart GmbH telefonische Beratung zu wichtigen Themen. Unter der GSN-Corona Hotline 0 93 53 / 9 82 90 finden Unternehmen von Dienstag bis Donnerstag, jeweils von 09.00 bis 15.00 Uhr - Informationen zu Möglichkeiten der Finanzierung und Förderungen. Insbesondere die Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler des Freistaates Bayern und der Bundesregierung bieten Hilfe bei Liquiditätsengpässen. Persönliche Beratung erhalten in Zahlungsschwierigkeiten geratene Kleinunternehmer, aber auch Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose - von Montag bis Freitag, jeweils von 09.00 bis 15.00 Uhr - unter den Durchwahlen 0 93 53 / 793 - 11 35 und -11 34. Die Beratung ist nicht auf rein wirtschaftliche und finanzielle Aspekte beschränkt, sondern erfolgt unter Einbeziehung der gesamten sozialen und wirtschaftlichen Situation, mit dem Ziel, die finanziellen Folgen der Pandemie zu beseitigen bzw. zu mildern.