Barrierefreiheit in Wohnungen
Ob bei einem Neubau oder dem Kauf einer Immobilie gilt gleichermaßen, um unabhängig von Alter und Lebenslage zuhause wohnen zu können profitiert jeder von einem Haus oder einer Wohnung mit möglichst wenigen Hindernissen. Für ältere Menschen und Menschen mit einer Behinderung kann eine mangelnde Barrierefreiheit schwere Einschränkungen mit sich bringen.
Was ist Barrierefreiheit?
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist Barrierefreiheit ein viel verwendeter Begriff, der oftmals im Sinne von rollstuhlgerecht bzw. rollatorgerecht gebraucht wird.
Im Behindertengleichstellungsgesetz § 4 BGG ist Barrierefreiheit wie folgt definiert: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Kurz gesagt: „Barrierefreiheit“ bedeutet einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit aller gestalteten Lebensbereiche.
Barrierefrei Bauen
Regelung für Mehrfamilienhäuser zum barrierefreien Bauen:
§ 48 Bayerischen Bauordnung "Barrierefreies Bauen"
Die DIN Norm 18040 Teil 2 bietet Hilfestellung bei der Planung von Wohnungen, die nach den beiden definierten Standards entweder barrierefrei nutzbar oder barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein sollen. Mit praxisnahen Beispielen und anschaulichen Graphiken werden die Anforderungen der technischen Regeln zum barrierefreien Bauen in folgendem Leitfaden erläutert.
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Weitere Informationen bei der Bayerischen Arhitektenkammer.
Broschüren können unter www.bestellen.bayern.de bestellt werden.