Barrierefreiheit - Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe

   

Barrierefreiheit ist ein Thema, das uns alle angeht. Unser Ziel ist es, bestehende Barrieren abzubauen und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von menschen mit Behinderung zu ermöglichen. 

Denkt man beim Stichwort Barrierefreiheit nur an behinderte Menschen, wird man dem Thema nicht gerecht. Denn Barrieren stellen sich auch für Kinder, Klein- und Großgewachsene, Geh-, Seh- und Hörbehinderte, Schwangere, temporär eingeschränkte Personen und Ältere dar.

Gerade in Zeiten des demografischen Wandels ist das Zugänglichmachen für alle wichtiger denn je.

Damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, ist eine barrierefreie Gestaltung der Umwelt Grundvoraussetzung. 

Eine barrierefreie Gestaltung bedeutet, dass schon bei Neu- und großen Umbauten dafür gesorgt wird, dass an die Gestaltungsprinzipien der Barrierefreiheit gedacht wird. In der Regel vermeidet man damit meist teure und umfangreiche Umbauten und Anpassungen. Von dieser Präventiven Maßnahme profitieren alle Beteiligten mit und ohne Behinderung.

Barrierefreiheit in 10 Geboten erklärt:

  1. Grundsatz
    Barrierefreiheit ist Grundlage der Umweltgestaltung für Alle.
    Ohne Barrierefreiheit keine Inklusion, keine selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung, kein nachhaltiges Bauen, keine Baukultur des 21 Jahrhundert.
     
  2. Für alle Bereiche
    Die Barrierefreie Gestaltung betrifft alle Bereiche: Arbeit, Bauen und Wohnen, Bildung und Kultur, Erholung und Gesundheitswesen, Information und Kommunikation, Mobilität und Verkehr.
     
  3. Barrierefreiheit ür Alle 
    Barrierefreiheit ist wichtig für alle  Menschen mit behinderung, sowohl für Menschen mit motorischen, als auch für Menschen mit sensorischen oder mit kognitiven Beeinträchtigungen.
     
  4. Zugänglich und Nutzbar
    Die Barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit ist gegeben, wenn die jeweiligen Nutzungsobjekte von allen ohne fremde Hilfe problemlos wahrnehmbar, erreichbar, begreifbar (vertändlich), erkennbar und bedienbar sind.
     
  5. Planungsmaximen
    1. Fuß-und-Roll-Prinzip
      Nach dem "Fuß-und-roll"-Prinzip müssen Bewegungsflächen sowohl zu Fuß als auch mit rollstuhl und Rollator problemlos genutzt werden können. Gehwegflächen, fußböden und Stufen müssen trittfest und rutschsicher sein, so dass sie auch für gehbehinderte Menschen ohne Stolper- und Sturzgefahr begehbar sind.
       
    2. Ergonomische Gestaltung
      Außerdem müssen gehwegflächen, fußböden und rampen sicher und erschütterungsarm berollbar sein. Bewegungsflächen sind eben, stufenlos und hindernisfrei auszuführen, damit auch für rollstuhl- und rollatornutzer die Zugänglichkeit ohne besondere Schwierigkeiten ermöglicht wird.
      Bedienelemente, türgriffe und Armaturen müssen auch für rollstuhl- und Rollatornutzer, kleinwüchsige sowie greifbehinderte Menschen erreichbar sein. Sie sind nach ergonomischen Anforderungen so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit geringen Körperkräften oder Einschränkungen der Feinmotorik nutzbar sind.
       
    3. Zwei-sinne-Prinzip
      Nach dem "Zwei-sinne"-Prinzip müssen Informationen, einschließlich von Orientierungshilfen, jeweils für zwei der Sinne "Sehen", "Hören" und "Tasten" gegeben werden, damit sehgeschädigte und hörgeschädigte Menschen ohne fremde Hilfe Zugang zu allen wichtigen Informationen erhalten.
       
    4. Kontrastierung
      Der öffentlich zugängliche Raum muss visuell, taktil und akustisch kontrastierend gestaltet werden. Dadurch kann die Information, Orientierung und Kommunikation sensorisch behinderter Menschen im öffentlichen Verkehrsraum, ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernisse, grundsätzlich gewährleistet werden.
       
    5. Leichte Sprache
      Nach dem Prinzip "leichter Sprache" müssen wichtige Informatione, einschließlich von Orientierungshilfen, in leicht begreifbarer Form gegeben und z.B. durch verständliche Piktogramme veranschaulicht werden. Damit können auch Menschen mit kognitiven Eiinschränkungen Zugang zu diesen Informationen erhlaten.
       
  6. Beteiligung von Menschen mit Behinderung
    Bei allen Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit ist die Beteiligung von Menschen mit Behinderung (als "Experten in eigener Sache") zielführend. eine frühzeitige Beteiligung dienst dazu, dachgerechte Lösungen zu finden und fördert die Akzeptanz.
     
  7. Qualität
    Barrierefreiheit braucht Qualität. Anforderungen sind insbesondere in Technischen Regelwerken und Leitfäden dargestellt. Sie erstrecken sich z. B. auf die einhaltung von Mindestabmessungen, die Deutlichkeit von Leuchtdichtekontrasten, oder die Lautstärke von Durchsagen in Abhängigkeit von Störgeräuschen.
    Das betrifft auch die Barrierefreie Nutzbarkeit von telefonkommunikationseinrichtungen, d. h. stationäre oder mobile mobile Endgeräte, onsbesondere auch die Barrierefreie Zugänglichkeit von Internetseiten.
     
  8. Sicherheitsmaßnahmen
    für die Barrierefreie Nutzbarkeit sind vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen, z.B. Absturzsicherungen, ergonomische Stufenhöhen sowie Kontrastmarkierungen auf Glasflächen wichtig, um Sturzgefahren und Stossverletzungen zu vermeiden.
    Menschem mit Behinderung sollen darüber hinaus in die Lage versetzt werden, sich im Notfall "selbst zu helfen" bzw. selbst schnell fremde Hilfe zu aktivieren.
     
  9. Nutzen für ALLE
    Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit sind für Menschen mit Behinderung von gravierender Bedeutung; daneben sind Sie für mobilitätseingeschränkte Personen, für Menschen im hohen Alter, kleine Kinder sowie Personen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck sehr vorteilhaft.
    Jeder Mensch kann nach einer Erkrankung oder einem Umfall auf eine Barrierefreie Umweltgestaltung angewiesen sein. Zahlreiche Maßnahmen, z.B. helle Beleuchtung, stufenlose Einstiege in Busse und Bahnen sowie leicht verständliche Informationen bieten darüber hinaus Nutzen für ALLE
     
  10. Zukünftige Entwicklung
    Aufgrund der demographischen Entwicklung wird die quantitative Bedeutung der Barrierefreiheit noch weiter zu nehmen.
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2020-04-03 13_13_09-10 Kernpunkte _der Barrierefreiheit.pdf
10 Kernpunkte _der Barrierefreiheit_Leichte Sprache 10 Kernpunkte _der Barrierefreiheit_Leichte Sprache, 2844 KB