Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung zählt zu den Pflichtaufgaben des Kreisjugendamtes (SGB VIII §§ 79, 80)
Jugendhilfeplanung, ist eine auf eine bestimmte Zielgruppe, ( Eltern, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Behinderte etc. ) bezogene Fachplanung, die den politischen Ansprüchen (was ist durchsetzbar) und den Ansprüchen der präventiven Sozialarbeit und Sozialpädagogik, genügen muß.
Bei der Jugendhilfeplanung geht es um die Entwicklung längerfristiger, zukunftsbezogener Strategien, zur Lösung der komplexen Aufgaben der Jugendhilfe.
Beteiligt sind die Betroffenen, (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern, etc.) Vereine, Verbände und Fachleute, die der Politik helfen sollen, die richtige Entscheidung zu fällen.
Jugendhilfeplanung soll nicht nur Anpassungsplanung sein, (d.h. nicht nur reagieren) sondern soll unter Einbeziehung der Zielsetzungen, aktiv mitgestalten und initiieren.
Die begrenzten finanziellen Mittel, sollen möglichst wirkungsvoll und rationell zum Einsatz gebracht werden.
Jugendhilfeplanung, ist damit ein Instrument zur Steuerung der Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe.
Aufgrund der gesellschaftlichen Funktion, muß Jugendhilfe offen sein für neue Herausforderungen, Problemstellungen und Lösungswege.
Jugendhilfeplanung, ist demnach eine zwingende Voraussetzung, für die Gestaltung der Jugendhilfe vor Ort.
Folgende Kriterien werden vom Gesetzgeber gefordert:
- Bestandsfeststellung
- Bedarfsermittlung
- Erstellung von Planungszielen und Umsetzung
- Regelmäßige Fortschreibung
Jugendhilfeplanung ist somit kein einmaliger Vorgang, sondern ein ständiger Prozess. (Prozessplanung)
Teilplan Jugendarabeit, 4513 KB |
Umfrage Bildungsregion MSP 2019, 334 KB |
Jugendhilfeplan, 519 KB 3. Teil |
Jugendbefragung 2015, 1069 KB Ergebnisse |
Kinder- und Jugendbefragung 2015, 92 KB Fragebögen |
Jugendbefragung 2015, 7168 KB Gesamttabellenband |
Sozialraumanalyse Landkreis Main-Spessart, 6079 KB Oktober 2016 |
Sozialraumanalyse Auszug - Vergleichende Studien, 1775 KB |