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Ernährungsnotfallvorsorge

Die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist eine vorrangige Aufgabe der staatlichen Vorsorgepolitik. Diese gliedert sich in die Ernährungssicherstellung und in die Ernährungsvorsorge.


Beschreibung

Ernährungssicherstellung

Trotz Europäischer Union und dem Fallen des "Eisernen Vorhangs" können politische Krisen entstehen. Grundlagen für das weitere Handeln sind durch Gesetze und Verordnungen gegeben. An den Landratsämtern bzw. bei den kreisfreien Städten werden nach Beschluss des Bundestages und des Bundesrates sogenannte Ernährungsämter mit speziellen Verwaltungsaufgaben sowie Beratungs- und Überwachungsfunktionen geschaffen. Der Staat führt in einer derartigen Situation die Bewirtschaftung ein, d.h. bestimmte Lebensmittel werden nicht mehr frei verkauft, sondern nur noch in bestimmten Abgabemengen zugeteilt. Zu den bewirtschafteten Lebensmittel zählen Milch, Kartoffeln, Getreide, Fleisch, Zucker, Eier, Öle und Fette.
In den zum jeweiligen Landkreis gehörenden Gemeinden werden dann an die Bevölkerung Lebensmittelkarten verteilt. Damit kann jeder die gleiche Menge an bewirtschafteten Nahrungsmitteln beziehen.

Ernährungsvorsorge

Völlig unerwartet - im Gegensatz zu den meisten politischen Krisen - sind dagegen Natur- und Umweltkatastrophen bzw. Katastrophen in großtechnischen Anlagen.
Gesetzliche Grundlagen für das weitere Handeln ist hier z.B. das Ernährungsvorsorgegesetz. Für die Ernährungsvorsorge ist das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten mit nachgeordneten Behörden zuständig.
Da in der Ernährungsindustrie - wie auch in der gesamten Wirtschaft - immer häufiger auf Lagerkapazitäten verzichtet wird (Schlagwort "just in time") und es ortsnahe Produktionsstätten oftmals nicht mehr gibt, kann schnell ein Versorgungsengpass eintreten.
Grundsätzlich sollte jeder Bürger einen gewissen Nahrungsvorrat im Hause haben. Dieser kann sich folgendermaßen zusammensetzen:

  • Frischprodukte (Obst, Gemüse, Milcherzeugnisse)
  • Trockenvorräte und Konserven (Kaffee, Tee, Zucker, Honig, Marmelade, Senf, Essig, Salz, Gewürze, Gemüse- und Obstkonsereven)
  • Fertiggerichte (Suppen, Nudelgerichte)
  • Tiefkühlware (Fleisch, geflügel, Fisch, Brot etc.)
  • Getränke (Mineralwasser, Fruchtsaft etc.)

Auch Zündhölzer, Feuerzeug, Kerzen und ein Spiritus- oder Gaskocher können von Vorteil sein, wenn einmal der Strom ausfällt. Außerdem sollte sich ein Wasserkanister, der bei Bedarf noch mit Wasser gefüllt werden kann, im Haushalt sein.

Für Sie zuständig

Sicherheitsrecht / Ordnungsamt

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Frau Huth
Zu finden in: Zimmer Nr. 141
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