Jetzt Antrag auf Vereinspauschale für Sport- und Schützenvereine stellen – Verwendungsnachweis für Energiepreiszuschuss 2023 bis Ende April einreichen

19.02.2024

Das Landratsamt Main-Spessart erinnert daran, dass die Antragsfrist (Ausschlussfrist) zur Geltendmachung der Vereinspauschale 2024 zur Förderung der Sportvereine im Landkreis am 1. März 2024 endet.
Mit dem Antrag auf die staatliche Sportförderung ist gleichzeitig auch der Antrag auf die freiwilligen Leistungen des Landkreises Main-Spessart zur Jugendsportförderung verbunden.

Mit dem unterschriebenen Antrag sind auch die Übungsleiterausweise, sowie eine Kopie der Jahresmitgliedermeldung an den BLSV (Stand 31.12.23) vorzulegen.

Es besteht auch die Möglichkeit den Antrag per E-Mail als PDF-Anhang einzureichen. Der Antrag kann ferner über das BayernPortal unter Nutzung der BayernID für natürliche Personen bzw. des ELSTER-Unternehmenskonto für juristische Personen digital an das Landratsamt übermittelt werden. Das Online-Verfahren ist hierexterner Link zu finden.

Vereine, die 2023 einen allgemeinen Energiepreiszuschuss beantragt haben, müssen bis spätestens 30.04.24 einen Verwendungsnachweis führen. Der entsprechende Vordruck, sowie Informationen und Ausfüllhinweise hierzu, sind ebenfalls auf der Homepage hinterlegt.

Die Vordrucke, sowie alle aktuellen Informationen, sind hier zu finden und können am PC ausgefüllt werden.