Neue Richtsätze für Hochbauten

17.01.2024

Das Bauamt des Landratsamtes Main-Spessart gibt bekannt, dass ab 1. Februar 2024 im Baugenehmigungsverfahren neue Richtsätze zur Baukostenermittlung bei Hochbauten gelten. Diese können ab sofort hier heruntergeladen werden.

Die Richtsätze sind im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren als Mindestsätze für die Ermittlung der Baukosten zugrunde zu legen. Die letzte Bekanntgabe erfolgte zum 1.2.2022. Seitdem sind jedoch die Baukosten um 16,93 Prozent angestiegen, so dass die Richtsätze auf Grundlage des Baupreisindex, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt, fortgeschrieben werden mussten.

Die Entwurfsverfasser werden gebeten, nur noch die neuen Richtsätze zu verwenden, da der Zeitpunkt der Genehmigung ausschlaggebend ist.

Für Rückfragen steht Frau Dipl.-Ing. (FH) Claudia Schiehser (Tel. Nr. 09353/793-1276) zur Verfügung.