Coronavirus - aktuelle Informationen der Wirtschaftsförderung

Die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) stellt die Wirtschaft vor große Herausforderungen. Hier finden Unternehmen eine Zusammenstellung der wichtigsten Unterstützungsangebote.


Betriebliches Impfkonzept
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. hat auf Basis eines Impfkonzepts alle relevanten Informationen über die Impfung durch Betriebsärzte zusammengestellt - vom Impfmanagement über die Beschaffung und Aufklärung bis hin zur Dokumentation: #WirtschaftImpftexterner Link


Überbrückungshilfe III Plus
Als Nachfolgeprogramm der Corona-Soforthilfe richtet sich die Überbrückungshilfe an Unternehmen - einschließlich Sozialunternehmen - aller Wirtschaftsbereiche, sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe im Hauptererwerb. Die dritte Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate November 2020 bis September 2021. 
Weiterführende Informationen finden Sie hierexterner Link.
IHK-Überbrückungshilfe-Hotline Bayern: 089/5116-1111


Härtefallhilfe
Ziel der Härtefallhilfe ist es, diejenigen Unternehmen und Selbständigen zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, die grundsätzlich aber förderwürdige Fixkosten aufweisen und deren wirtschaftliche Not eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt wurde. Die Härtefallhilfe ist subsidiär zu den bestehenden Corona-Förderprogrammen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Höhe der Corona-Härtefallhilfe orientiert sich – ähnlich zur Überbrückungshilfe III – an der Erstattung von betrieblichen Fixkosten, eine Umsatzerstattung erfolgt nicht. Die Hilfe beträgt maximal 100.000 Euro pro Antragsteller.
Die Anträge sind über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt) einzureichen.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website des StMWiexterner Link.


Neustarthilfe Plus
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige und kleine Kapitalgesellschaften unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. September 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist, die aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt.
Weiterführende Informationen finden Sie hierexterner Link.
IHK-Überbrückungshilfe-Hotline Bayern: 089/5116-1111


November- und Dezemberhilfe
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird. Um die November- bzw. Dezemberhilfe zu beantragen, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000,- Euro beantragen.
Alle weiteren Informationen rund um die November- und Dezemberhilfe finden Sie in den FAQsexterner Link.
Eine Antragstellung ist hierexterner Link möglich.


Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
Die Corona-Krise erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden. Daher können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen. Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen bis zu einer Betriebsgröße von 499 Mitarbeitern, die von der Corona-Krise betroffen sind. Es hat diese Ziele:

  • Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie)
  • zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
  • Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung)
  • Übernahme bei Insolvenzen fördern (Übernahmeprämie)

Alle weiteren Informationen zum Förderprogramm sowie die Antragsunterlagen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeitexterner Link


Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern // Startup Shield Bayern
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem wettbewerbsfähigen Geschäftsmodell, die durch die Coronakrise in finanzielle Probleme geraten sind, können mit den Beteiligungsangeboten des Freistaats ihr Eigenkapital stärken. Das Angebot orientiert sich an der jeweiligen Unternehmenssituation und wird in zwei Teilprogrammen ausgereicht: Der Eigenkapitalschild Mittelstand Bayernexterner Link richtet sich an traditionelle mittelständische Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von maximal 75 Millionen Euro. Der Startup Shield Bayernexterner Link ist für technologieorientierte und innovative Start-ups mit skalierbaren Geschäftsmodellen gedacht.


BayernFonds
Der BayernFonds richtet sich an Unternehmen der Realwirtschaft, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische oder wirtschaftliche Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in Bayern hätte. Das Programm unterstützt diese Unternehmen über Garantien und Rekapitalisierungen, ihre Kapitalbasis zu stärken und Liquiditätsengpässe zu überwinden.

Darüber hinaus sind mindestens zwei der drei folgenden Kriterien im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor dem 1. Januar 2020 zu erfüllen:

  • Bilanzsumme von mehr als 10 Millionen Euro,
  • mehr als 10 Millionen Euro Umsatzerlöse,
  • mindestens 50 Arbeitnehmer.

Start-ups, die seit dem 1. Januar 2017 in mindestens einer abgeschlossenen Finanzierungsrunde von privaten Kapitalgebern mit einem Unternehmenswert von mindestens 5 Millionen Euro einschließlich des durch diese Runde eingeworbenen Kapitals bewertet wurden, sind ebenfalls antragsberechtigt.

Alle weiteren Informationen zum BayernFonds finden Sie hierexterner Link.


Spielstättenprogramm
Unterstützt werden kulturelle Spielstätten, die von der durch die COVID-19-Virus ausgelösten Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind und die jeweils nachweisen können, dass der Betrieb einer kulturellen Spielstätte ihr hauptsächlicher Unternehmenszweck ist und dass die Spielstätte ihren Sitz in Bayern hat.
Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, die als Träger von kulturellen Spielstätten wirtschaftlich und dauerhaft am Markt tätig sind
  • im Haupterwerb Soloselbstständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe als Träger von kulturellen Spielstätten
  • Körperschaften des Non-Profit-Sektors (z.B. gGmbHs, Vereine), die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betriebe kulturelle Spielstätten unterhalten
  • kleine und mittlere kulturelle Spielstätten mit Sitz in Bayern, die weder öffentlich getragen noch institutionell gefördert werden

Alle weiteren Informationen zum Stabilisierungsprogramm des Freistaats Bayern sowie den Online-Antrag finden Sie hierexterner Link.


Neustart Kultur
Das Rettungsprogramm sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten. Mit fast 60 Programmlinien und Mitteln in Höhe von einer Milliarde Euro, hilft die Bundesregierung den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten.
Ausführliche Informationen zum Konjunkturprogramm für den Medien- und Kulturbereich erhalten Sie hierexterner Link.


Finanzierungshilfen Freistaat Bayern (LfA, Bürgschaftsbank) 
Die LfA Förderbank Bayern unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit Krediten und Risikoübernahmen. Neben einem Universal- und Akutkredit bietet die LfA einen Corona-Schutzschirm-Kredit, einen Innovationskredit 4.0, einen Corona-Kredit für Gemeinnützige sowie einen LfA-Schnellkredit (für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern) an. Außerdem werden Bürgschaften gewährt und es besteht die Möglichkeit zur Tilgungsaussetzung und Stundung bei laufenden Krediten.
Einen Überblick über das Förderinstrumentarium der LfA Förderbank Bayern finden Sie hierexterner Link.      
Hotline der LfA-Förderberatung: 089 21 24 10 00

Für Handwerker, den Handel, das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbaubetriebe steht das Bürgschaftsangebot der Bürgschaftsbank Bayern GmbHexterner Link zur Verfügung.


Finanzierungshilfen Bund (KfW)
Um die Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, haben Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler auch die Möglichkeit, unterschiedliche KfW-Kredite zu erhalten: KfW-Schnellkredit für alle Unternehmen,  KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind, KfW-Kredit für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind (ERP-Gründerkredit), KfW-Konsortialfinanzierung.
Einen Überblick über das Förderinstrumentarium der KfW finden Sie hierexterner Link
Hotline der KfW für gewerbliche Kredite: 0800 539 9001
  

Kurzarbeit
Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurde der Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert. Betriebe, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der Agentur für Arbeit melden. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind. Hat die zuständige Arbeitsagentur festgestellt, dass das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, kann es Kurzarbeitergeld online beantragen.
Die zuständige Agentur für Arbeit Würzburgexterner Link, Geschäftsstelle Lohr ist unter folgender Hotline-Nummer zu erreichen: 0931 7949 222.
Alternativ berät die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.externer Link in Sachen Kurzarbeitergeld und auch die IHK Würzburg-Schweinfurtexterner Link hält wertvolle Informationen bereit.

Der Antrag auf Kurzarbeitergeld kann hierexterner Link gestellt werden:


Steuerpolitische Hilfen
Einen Überblick über steuerliche Maßnahmen für Corona-Betroffene bietet das Bayerische Finanzministeriumexterner Link sowie das Bayerische Landesamt für Steuernexterner Link.   


Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Neben Steuern besteht für Betriebe auch die Möglichkeit, Sozialversicherungsbeiträge stunden zu lassen. Hierfür müssen sich die betroffenen Unternehmen an ihre jeweils zuständige Krankenkassen wenden.


Grundsicherung / Arbeitslosengeld II
Für die Sicherung des Lebensunterhalts steht auch Selbstständigen die Grundsicherung, also Arbeitslosengeld II zur Verfügung. Dafür muss keine Arbeitslosmeldung erfolgen und auch die Selbstständigkeit muss nicht aufgegeben werden.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Grundsicherung finden Sie hierexterner Link.


Hilfen für die Landwirtschaft
Unternehmen der Landwirtschaft, des Wein- und des Gartenbaus können zur Deckung ihres Liquiditätsbedarfs über ihre Hausbank ein Darlehen bei der Rentenbankexterner Link beantragen.


Hilfen für das Gastgewerbe
Auch der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. (BHG)externer Link informiert umfassend über Unterstützungsmöglichkeiten für Gastronomie und Hotelgewerbe.


Hilfen für den Handel und Werbegemeinschaften
Mit der Initiative Bayern hilft Händlernexterner Link wurden Angebote geschaffen, um die Geschäftstätigkeit des Handels zu sichern und Werbegemeinschaften bei der Umsetzung von Maßnahmen zu unterstützen.
 

Rechtsgrundlagen
Über die Rechtsgrundlagen der Corona-bedingten Maßnahmen sowie konkrete Handlungsempfehlungen informiert ausführlich das Bayerische Gesundheitsministerumexterner Link


Weitere Hotlines und Informationsangebote für Unternehmen


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