Förderung


Unternehmen steht eine Vielzahl an Förderprogrammen in unterschiedlichsten Themenfeldern zur Verfügung. Um im "Förderdschungel" den Durchblick zu behalten, bieten sich vor allem zwei Wegweiser an: 

Förderdatenbank Bundesministerium für Wirtschaft und Energieexterner Link
Die Datenbank gibt einen Überblick über alle Förderprogramme und -organisationen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. 

Förderwegweiser Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energieexterner Link
Der Wegweiser gibt einen umfassenden Überblick über die Fördermöglichkeiten für Unter­nehmen und Existenz­gründer in Bayern und führt diese zu den richtigen Ansprech­partnern.

Förderkompass Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolleexterner Link
Der Kompass fasst die Zuschussprogramme des BAFA im Energiebereich sowie in der Wirtschafts- und Mittelstandsförderung zusammen.


Ausgewählte Förderprogramme - Kurzsteckbriefe

Bayerisches Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BFR)externer Link

  • Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Unternehmen zu unterstützen.
  • Mindestinvestitionsgrenze für Betriebe (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen) in Main-Spessart: 200.000 € (Sonderprogramme davon ggf. abweichend)
  • Mindestinvestitionsgrenze für Betriebe (Tourismus) in Main-Spessart: 50.000 € (Sonderprogramme davon ggf. abweichend)
  • Förderfähige Investitionen: u.a. Errichtung einer neuen, Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte, Diversifizierung der Produktion, Modernisierung einer Betriebsstätte.
  • Zuwendungsempfänger: Kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Kommission
  • Art der Förderung: Investitions-, Lohnkosten- oder Zinszuschuss
  • Fördersatz: bis zu 20 % für kleine bzw. 10 % für mittlere Unternehmen
  • Förderfähige Ausgaben: Sachkapitalbezogene Zuwendungen, lohnkostenbezogene Zuwendungen
  • Sonderprogramme: „Transformation@Bayern (T@B)“, „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“,  „PremiumOffensive Tourismus“, „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“, „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“  


Digitalbonus Bayernexterner Link

  • Mit dem Förderprogramm will der Freistaat Bayern kleine Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten.
  • Zuwendungsempfänger: kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern
  • Zwei Förderbereiche: Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen + Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit 
  • Digitalbonus Standard: max. 10.000 € Zuschuss pro Förderbereich;
  • Digitalbonus Plus: max. 50.000 € Zuschuss für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt in einem der beiden Förderbereiche


Innovationsgutscheinexterner Link

  • Der Innovationsgutschein unterstützt kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe bei der Entwicklung technologisch innovativer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen, indem er einen Teil externer Entwicklungskosten übernimmt.
  • Innovationsgutschein Standard: unterstützt Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. deren wesentliche Verbesserung im Bereich technischer Innovationen.
    Die zuwendungsfähigen Kosten betragen mind. 4.000 € und max. 30.000 €.
  • Innovationsgutschein Spezial: unterstützt Projekte, die eine hochspezialisierte Begleitung (Universität, Forschungseinrichtung) benötigen. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen mind. 30.000 € und max. 80.000 €.
  • Zuwendungsempfänger: kleine Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Kommission
  • Der Basisfördersatz beträgt 40 % der förderfähigen Kosten, und kann für Kleinunternehmen und Unternehmen aus „Regionen mit besonderem Handlungsbedarf“ (trifft auf Main-Spessart zu) sowie bei Zusammenarbeit mit einer Hochschule oder vergleichbaren Forschungseinrichtung um jeweils 10 Prozentpunkte auf maximal 60 % erhöht werden.


Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)externer Link

  • Die Förderung soll Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren ermöglichen sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion erleichtern. 
  • Fördergegenstand mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis 400 Mitarbeiter: Gefördert werden können Vorhaben der Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen (Entwicklungsvorhaben).
  • Fördergegenstand alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Standortrelevante Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind (Entwicklungsvorhaben).
  • Fördergegenstand kleine und mittlere Unternhmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Kommission: Vorhaben der Anwendung neuer Technologien im Unternehmen (Anwendungsvorhaben). Dabei muss es sich um den Einsatz neuer Technologien handeln, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben. 
  • Art der Förderung: Zuschuss für Entwicklungsvorhaben, Darlehen für Anwendungsvorhaben
  • Fördersätze: 25 bis 50 % bei Zuschüssen, bis 100 % bei Darlehen


go-digitalexterner Link

  • Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen. Dabei stehen den KMU durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen zur Seite, die bei der Umsetzung fachlich beraten und begleiten.
  • 3 Fördermodule: digitalisierte Geschäftsprozesse, digitale Markterschließung, IT-Sicherheit
  • Förderberechtigt: KMU der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks mit weniger als 100 Mitarbeitern, Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. €, Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland, förderfähig nach der De-minimis-Verordnung
  • Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 €. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.  


Digital Jetztexterner Link

  • Das Bundesprogramm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien (Modul I) sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten (Modul II) zu investieren.
  • Gefördert werden Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.
  • Förderlaufzeit: 7. September 2020 bis 31. Dezember 2023.
  • Wichtige Fragen und Antworten rund um die Förderung mit „Digital Jetzt“ finden Sie hierexterner Link.


Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)externer Link

  • Als branchen- und technologieoffenes Programm fördert ZIM neben einzelbetrieblichen FuE-Projekten auch Kooperationsprojekte (mind. zwei Unternehmen oder mind. ein Unternehmen und eine Forschungseinrichtung), Netzwerkmanagementdienstleistungen sowie internationale Kooperationen.
  • Antragsberechtigte Unternehmen: KMUs (< 500 Mitarbeiter und Jahresumsatz bis 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. €)
  • Zuwendungsfähige Kosten: max. 380.000 €
  • Fördersatz: je nach Unternehmensgröße sowie gewähltem Fördermodul


KMU-innovativexterner Link

  • Die Förderinitiative des BMBF unterstützt KMUs beim Einstieg in anspruchsvolle Forschungsprojekte in den wichtigsten deutschen Technologiefeldern.
  • Über einen zentralen Lotsendienst werden Unternehmen beraten und durch das Antragsverfahren begleitet. 
  • Im Rahmen von KMU-innovativ besonders einfache Regeln für den Nachweis des erforderlichen Eigenkapitals. Eine vereinfachte Bonitätsprüfung und die Möglichkeit, bei knappem Eigenkapital Meilensteine in der Projektlaufzeit zu setzen, sorgen dafür, dass auch Spitzenforscher in kleinen Unternehmen ihre Ideen verwirklichen können.


Energieeffizienz in der Wirtschaftexterner Link

  • Mit der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft fördert das BAFA über vier Module Unternehmen, die in hocheffizienzte Technologien sowie erneuerbare Energien investieren und damit nachhaltig für sparsame und rationelle Energieverwendung in ihrem Betrieb sorgen.
  • Modul 1: Querschnittstechnologien
  • Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
  • Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
  • Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen


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