Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr



Die Elektromobilität leistet einen zentralen Beitrag für den Wandel zu klimaneutraler Mobilität. Aufgrund steigender Güterverkehrsleistung kommt dabei auch der Elektrifizierung des Straßengüterverkehrs eine wachsende Bedeutung zu. Ziel des Förderprogramms "Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern" ist daher der Aufbau von nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten für E-Gütertransportfahrzeuge. Damit soll für einschlägige Unternehmen, die im Bereich Gütertransport tätig sind, ein Anreiz zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten geschaffen werden. 

Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt über entsprechende Aufrufe, gegebenenfalls mit weiteren inhaltlichen Anforderungen. In der Regel ist pro Jahr ein Aufruf geplant.

Die Kompetenzstelle Elektromobilität informiert am 25. Januar 2024 um 14 Uhr in einer Online-Informationsveranstaltung mit anschließender Sprechstunde ausführlich über die Inhalte des ersten Bayerischen Förderprogramms für den E-Straßengüterverkehr. Es wird über die Förderbedingungen des ersten Auftrags und die Modalitäten der Antragstellung informiert sowie das Online-System vorgestellt.

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