Beratungstag Lieferkettensorgfaltspflichten


Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit 1.1.2023 in Deutschland für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern. Ab Januar 2024 fallen Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Neben den direkt betroffenen Unternehmen ergeben sich auch für deutlich kleinere Zulieferer oder Geschäftspartner häufig Fragen rund um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

Um die mainfränkischen Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem LkSG zu unterstützen und individuelle Fragen zu klären, bietet die IHK Würzburg-Schweinfurt mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte im Rahmen eines Beratungstag zum LkSG individuelle Einzelgespräche (45 Minuten) mit Experten und Expertinnen des Helpdesks an.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hierexterner Link.