Ukraine-Krieg: KfW-Wirtschaftshilfen


Mit dem Kreditprogramm „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“ unterstützt die KfW vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen bei deren kurzfristigen Liquiditätssicherung. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten.

Wesentliche Eckpunkte des KfW-Sonderprogramms UBR:

KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten
• eine für Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Mio. Euro,
• eine für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.

Wer wird gefördert?
Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung

Was wird gefördert?
Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt den Hausbanken eine
• 80%ige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max. 500 Mio. EUR Jahresumsatz) und
• 70%ige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.
Hierdurch wird die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht.

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch
• Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
• nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
• nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
• Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
• besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).

Welche Konditionen gelten?
Kredite mit folgenden Eigenschaften:
• max. 6 Jahre Laufzeit
• bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
• 6 Jahre Zinsbindung

Das KfW-Kreditprogramm ist bis zum 31.12.2022 befristet.

Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Sonderprogramm-UBR/externer Link.