Corona-Härtefallhilfe


Die Härtefallhilfe ergänzt die bestehenden Corona-Hilfsprogramme des Bundes und der Länder. Bayern stehen insgesamt bis zu 233 Millionen Euro zur Verfügung, hälftig finanziert von Bund und Freistaat Bayern.

Ziel der Härtefallhilfe ist es, diejenigen Unternehmen und Selbständigen zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, die grundsätzlich aber förderwürdige Fixkosten aufweisen und deren wirtschaftliche Not eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt wurde.

Die Härtefallhilfe ist subsidiär zu den bestehenden Corona-Förderprogrammen von Bund, Ländern und Kommunen, kann also nur dann gewährt werden, wenn andere Hilfsprogramme nicht greifen. Die Höhe der Corona-Härtefallhilfe orientiert sich – ähnlich zur Überbrückungshilfe III – an der Erstattung von betrieblichen Fixkosten, eine Umsatzerstattung erfolgt nicht. Die Hilfe beträgt maximal 100.000 Euro pro Antragsteller.

Über die Gewährung der Härtefallhilfe entscheidet eine Härtefalkommission. Die Anträge sind über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt) einzureichen.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website des StMWi.externer Link


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