Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe


Ab sofort können von Corona besonders betroffene Unternehmen einen Eigenkapitalzuschuss im Rahmen der Überbrückungshilfe III beantragen. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Leistungszeitraum November 2020 bis Juni 2021. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten. Dieser Zuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung gewährt. Unternehmen, die ihren Erstantrag auf Überbrückungshilfe III bereits gestellt haben, können den neuen Eigenkapitalzuschuss mit einem Änderungsantrag beantragen.

Weitere Verbesserungen sind:

  • Anhebung der Fixkostenerstattung auf 100 Prozent bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent;
  • Anschubhilfe für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme (maximal 2 Millionen Euro);
  • Verlängerung des Zeitraums für erstattungsfähige Kosten in der Veranstaltungs- und Kulturbranche auf bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums;
  • Erweiterung der Sonderregelung für Einzelhändler zur Warenwertabschreibung saisonaler und verderblicher Ware auf Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender;
  • Erweiterung der Antragsberechtigung auf Religionsgemeinschaften (z.B. Unternehmen in kirchlicher Trägerschaft);

Weiterführende Infos hierexterner Link.


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