Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung


Folgende Anpassungen wurden gegenüber der Phase 1 vorgenommen:

  • Der erforderliche Umsatzeinbruch, um die Hilfen beantragen zu können, wurde gesenkt. Statt bisher ein Umsatzeinbruch im April/Mai 2020 von 60 Prozent ist es nun ausreichend, wenn der Umsatz in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 50 Prozent gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten zurückgegangen ist. Alternativ reicht ein durchschnittlicher Umsatzrückgang im gesamten Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 30 Prozent.
  • Die Fördersätze für die erstattungsfähigen Kosten betragen nun 90 anstatt 80 Prozent.
  • Die bisherigen Förderdeckel für kleine und mittelständische Unternehmen werden abgeschafft, alle Unternehmen können jetzt bis zu 50.000 Euro erhalten.
  • Die Personalkostenpauschale wird von 10 auf 20 Prozent verdoppelt.

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