LfA legt Corona-Kredit für Gemeinnützige auf
Der Corona-Kredit – Gemeinnützige wird zur effektiven Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen ausgereicht, die sich im Zuge der Corona-Krise einem Liquiditätsengpass gegenübersehen:
- Antragsberechtigt sind Organisationen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen und infolgedessen von der Körperschaftsteuer bzw. von der Gewerbesteuer befreit sind
- Einheitlicher Zinssatz i. H. v. 1,5 %
- Zinsbindung über die gesamte Laufzeit
- Laufzeit: 10 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren oder 5 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr
- Darlehenmindestbetrag: 10.000 €
- Darlehenhöchstbetrag: 800.000 €
- Das Darlehen wird obligatorisch mit einer 100%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank ausgereicht
Weitere Informationen zum Kreditprogramm finden Sie hier.