Spielstättenprogramm

Unterstützt werden kulturelle Spielstätten, die von der durch die COVID-19-Virus ausgelösten Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind und die jeweils nachweisen können, dass der Betrieb einer kulturellen Spielstätte ihr hauptsächlicher Unternehmenszweck ist und dass die Spielstätte ihren Sitz in Bayern hat.

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, die als Träger von kulturellen Spielstätten wirtschaftlich und dauerhaft am Markt tätig sind
  • im Haupterwerb Soloselbstständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe als Träger von kulturellen Spielstätten
  • Körperschaften des Non-Profit-Sektors (z.B. gGmbHs, Vereine), die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betriebe kulturelle Spielstätten unterhalten
  • kleine und mittlere kulturelle Spielstätten mit Sitz in Bayern, die weder öffentlich getragen noch institutionell gefördert werden

Alle weiteren Informationen zum Stabilisierungsprogramm des Freistaats Bayern sowie den Online-Antrag finden Sie hierexterner Link.