Klostersee Trennfeld

Regierungsbezirk - Landkreis Main-Spessart

Der Klostersee entstand 1972 bis 1975 durch KlosterseeklKiesentnahme. Die Wasserfläche beträgt ca. 76.000 m2, die Uferlänge ca. 1.700 Meter, die Wassertiefe bis zu 5 Meter. 


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Badegewässerprofil Klostersee Badegewässerprofil Klostersee, 174 KB

Ergebnisse der laufenden Badesaison
Die Badegewässerqualität wird während der Badesaison (15.05. – 15.09.) alle 4 Wochen überprüft, bei Bedarf auch häufiger.
Über ein Badeverbot oder Abraten vom Baden informieren wir Sie ggf. unverzüglich über Hinweisschilder vor Ort und im Internet.

Ergebnisse der Badesaison 2024

Datum Wassertemperatur IEnterokokken
Anzahl in 100 ml
Escherichia coli
Anzahl in 100 ml
Bewertung
Vorsaisonprobe:
29.04.2024 15,0°C <10 <10 Ohne Beanstandung
Saisonprobe:
27.05.2024 22,4°C 10 21 Ohne Beanstandung
24.06.2024 24,0°C  10 10 Ohne Beanstandung
22.07.2024 26,7°C  <10 43 Ohne Beanstandung
19.08.2024 26,5*C <10 43 Ohne Beanstandung
09.09.2024 98 76 Ohne Beanstandung

Legende Bewertung der Ergebnisse der Badesaison Legende Bewertung der Ergebnisse der Badesaison, 7 KB


EU - Einstufung der Badegewässerqualität

2012 
3sterne
Ausgezeichnete Badegewässerqualität
2013
3sterne
Ausgezeichnete Badegewässerqualität
2014
3sterne
Ausgezeichnete Badegewässerqualität
2015
2sterne
Gute Badegewässerqualität
2016
2sterne
Gute Badegewässerqualität
2017
2sterne
Gute Badegewässerqualität
2018
0sterne
Mangelhafte Badegewässerqualität
2019
0sterne
Mangelhafte Badegewässerqualität
2020
0sterne
Mangelhafte Badegewässerqualität

Eine Einstufung nach EU-Badegewässerrichtlinie wird unter Durchführung einer speziellen Konformitätsberechnung vorgenommen. Diese erfolgt auf Basis von Daten der letzten vier Jahre. Die Berechnung bezieht sich auf 16 gezogene Proben vom Jahr 2013 bis einschließlich des Jahres 2017.

Legende: EU-Einstufung der Badegewässerqualität Legende: EU-Einstufung der Badegewässerqualität, 114 KB

Weiterführende Links:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheitexterner Link
Detaillierte Informationen zu den bayerischen Badegewässern, zu Qualitätsanforderungen und zur Überwachung.

Einstufung des Badegewässers in den vergangenen Jahren:
Durch die Konformitätsberechnung sind die ehemaligen jährlichen Einstufungen abgelöst worden. Bei Interesse an den jahresbezogenen Einstufungen kann man sich über folgenden Link informieren: http://bwd.eea.europa.euexterner Link


Information:
Auffällige Ereignisse in der Badesaison
Die Überwachung des Badeplatzes durch das Gesundheitsamt soll Sie auch vor der Auswirkung durch Ereignisse schützen, die die Badegewässerqualität und die Gesundheit der Badenden beinträchtigen können. Hierüber werden Sie hier informiert und neben den seitens der Behörde zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen kann auch ein zeitweises Badeverbot zu Ihrem Schutz erlassen werden.

Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn

  • nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung mit einer fäkalen Verunreinigung des Badegewässers zu rechnen ist, soweit davon eine Gefahr für die Gesundheit der Badenden ausgeht,
  • bei der Badegewässerüberwachung für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1.800 KBE/100 ml und/oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/100 ml festgestellt wird und eine unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung eine Überschreitung der oben angegebenen Werte bestätigt oder
  • Algen in einer Konzentration vorhanden sind, die geeignet ist, die Gesundheit der Badenden zu gefährden.

Das Badeverbot wird örtlich und durch deutlich sichtbare Schilder oder Zeichen an der Badestelle bekannt gemacht. Die Aufhebung eines Badeverbots erfolgt dann, wenn eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr zu befürchten ist.  Ein Badeverbot aufgrund der überschrittenen Einzelwerte mit Enterokokken bzw. Escherichia coli kann dann aufgehoben werden, wenn Untersuchungen an zwei nachfolgenden Tagen erbringen, dass die Einzelwerte wieder im akzeptablen Bereich liegen.