Sperrmüll

    

Sperrmüllabfuhr auf Abruf zweimal pro Jahr

Was wird abgeholt ?
Sperrmüll sind sperrige Haushaltsgegenstände, die nicht in die Restmülltonne passen, maximal 2 Meter lang, maximal 50 kg schwer und „haushaltsüblich“ sind.

Brennbarer Sperrmüll
z.B.:
Möbel, Matratzen, Teppiche (kein Teppichboden!)

Metallschrott
z.B.:
Fahrräder / Kinderwagen
Öfen (ohne Öl und Schamottsteine)
Metallwannen / Blecheimer

Elektro- und Elektronikschrott
z.B.
Fernseher / Radiogeräte / Video- u. DVD-Geräte
Computer, -teile, Taschenrechner
Haushaltsgeräte / Staubsauger
Toaster, Mikrowellengeräte
Bügeleisen, elektrische Zahnbürsten
Rasierapparate, Mixer, Waffeleisen, Bohrmaschinen
Spülmaschinen, Herde, Waschmaschinen
Kühlgeräte wie Kühlschränke und Gefriergeräte

Wichtiger Hinweis
Elektronikschrott wird unabhängig von der Größe mitgenommen, also auch wenn er nicht „sperrig“ ist. Ausnahmen: Leuchtstofflampen und Energiesparlampen kommen zur Problemabfallsammlung.

Was ist kein Sperrmüll und wird nicht mitgenommen?
Abfälle aus Umbau- und Renovierungsmaßnahmen (Dämm-Materialien, Bodenbeläge,
Teppichböden, Kloschüssel, Waschbecken, Fenster, Türen, Rollläden, Bauschutt u.s.w)
Ölhaltige Gegenstände und sonstige Problemabfälle
Asbesthaltige Abfälle, z.B. Nachtspeicheröfen, Asbestzementplatten („Eternitplatten“)
Wertstoffe, Restmüll , Textilien, Fahrzeugteile

Brauchbarer Sperrmüll dabei?
Bei noch gut erhaltenen Stücken wenden Sie sich bitte direkt an das Gebrauchtwarenkaufhaus Intakt.
Telefon: 09351 / 603660
Internet: www.intakt-msp.comexterner Link

Schnell und einfach anfordern – wie geht  das?
Hier finden Sie das Sperrmüll Online Formular mit dem Sie 0nline Ihre Sperrmüllanforderung abschicken können. Bitte geben Sie unbedingt Ihre E-Mail Adresse an, denn der Abholtermin wird Ihnen per Antwort-Mail mitgeteilt.

Wann ist die Abholung?
Sobald Ihre Anforderung eingeht, wird für Sie der nächstmögliche Termin festgelegt.

Ihren Abholtermin erhalten Sie ca. 10 Tage vor dem Abholungstermin, der bis zu 4 Wochen nach Ihrer Anforderung liegen kann.

Termine werden nicht telefonisch bekannt gegeben, dies ist wichtig, um Missbrauch vorzubeugen.

Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag um 6.00 Uhr bereitstehen.

Welche Bedingungen gelten für die Abholung?

  • Ihren Sperrabfall stellen Sie bitte dort zur Abholung bereit wo Sie auch Ihre Abfallbehälter zur Leerung bereitstellen. Bei Platzproblemen sprechen Sie einen Alternativstandort vorher mit Fa. Kirsch und Sohn ab.
  • Bei einer Bereitstellung in Grundstückzufahrten, auf dem Grundstück selbst oder in Carports bzw. Garagen wird kein Sperrabfall abgeholt.
  • Nur haushaltsübliche Mengen werden mitgenommen (mehr als 10 Kubikmeter pro Abholung sind keine haushaltsübliche Menge). Die Sperrmüllabfuhr ist nicht für Haushaltsauflösungen konzipiert.
  • Immer selber mit eigener Karte anfordern. Auch wenn Ihr Nachbar gerade seinen Sperrmüll bereitstellt – stellen Sie bitte nichts dazu, weil er sonst vielleicht stehen bleibt.
  • Sortiert bereitstellen: Gegenstände bitte nicht einfach auf einen Haufen werfen, sondern nach brennbarem Sperrmüll / Metallschrott / Elektronikschrott, sortieren, denn für jede Fraktion wird ein eigenes Fahrzeug eingesetzt.

Selbstanlieferung von Sperrmüll
Wenn sie Sperrmüll selbst an die Kreismülldeponie in Karlstadt anliefern, ist dies grundsätzlich gebührenpflichtig! 

Ausnahme: Metall- und Elektronikschrott können sie kostenfrei dort und an den Wertstoffhöfen abgeben.

Metallschrott bei Sperrmüllabfuhr  - nicht für Sammler!

Im Landkreis Main-Spessart wird Metallschrott bei der Sperrmüllabfuhr und an den Wertstoffhöfen gesammelt. Die  dabei erzielten Einnahmen  entlasten den Müllgebührenhaushalt und kommen somit allen Gebührenzahlern zugute.

Gewerbliche Metallsammler bieten zwar oft eine kostenlose Abholung von Metallschrott an, doch verbleibt der Erlös hier bei den gewerblichen Sammlern zugute und entlastet also nicht Ihre Müllgebühren. Haben sie keinen Sammler beauftragt, Ihren Schrott abzuholen, sondern dafür eine Sperrmüllabholung angefordert, darf dieser bereitgestellte Metallschrott nicht von anderen gewerblichen Schrottsammlern mitgenommen werden.

Dies wäre Diebstahl!  Bitte melden Sie deshalb solche Fälle beim Landratsamt.