Altpapiersammlung für Vereine
Bei einer Vereinssammlung handelt es sich nach § 3 Abs. 17 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) um eine gemeinnützige Sammlung. Der Landkreis ist Ihnen hier bei der Organisation behilflich.
Hierfür ist Ihr Antrag 14 Tage vor dem Sammeltermin beim Landratsamt per Online-Formular einzureichen. Wir werden die rechtzeitige Containergestellung, -abholung und -verwiegung durch die Firma Kirsch veranlassen. Nach Eingang des entsprechenden Wiegescheins beim Landratsamt erfolgt umgehend die Abrechnung und Gutschrift basierend auf dem monatlich angepassten Altpapierpreis zum Zeitpunkt Ihrer Sammlung. Der Altpapierpreis wird monatlich angepasst und auf dieser Seite veröffentlicht.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an unsere Abfallberatung:
Herr Baer 09353/793-1266
Herr Egert 09353/793-1236
E-Mail: Abfallberatung@Lramsp.de
Wichtiger Hinweis:
Für die Gestellung eines Containers auf öffentlichem Grund wie Gehweg, Radweg, Parkflächen oder Straßen benötigen Sie zwingend eine Stellgenehmigung. Die Stellgenehmigung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Bitte holen Sie diese vor der Containerbestellung ein!
Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus Nichtachtung der Genehmigungspflicht entstehen.
Sollte die Containerstellung noch nicht bis Donnerstag vor dem Sammlungstermin erfolgt sein, informieren Sie bitte hierzu die Firma Kirsch + Sohn GmbH. Diese erreichen Sie unter folgender Telefonnummer: +49 9351 950-133
Antrag auf Altpapiersammlung für Vereine