Neuerungen in Kürze

Seit Anfang 2020 können auch Unternehmen von den sehr attraktiven Zuschüssen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)externer Link für klimafreundliche Heiztechnik profitieren. Beim Austausch eines alten Ölkessels z.B. durch einen Pelletkessel gibt es bis zu 45 % Zuschuss. Besonders interessant für größere Heizanlagen: auch Wärmeerzeuger mit einer Nennwärmeleistung über 100 kW können jetzt die hohen Zuschüsse erhalten.

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Ab dem 1. Januar 2019 ersetzt das KfW-Programm 295 "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft" das Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294/494) und die BAFA-Förderung von Querschnittstechnologien. Für folgende Maßnahmen werden zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen bis zu 55% gewährt:

Modul 1: Querschnittstechnolgien (Motoren, Pumpen, Druckluft, Dämmung von Anlagen etc.; ehem. BAFA-Förderung)

Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (Solarthermie, Biomasseheizungen, Wärmepumpen etc.)

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (z.B. auch Abwärmenutzung; ehem. KfW-Programm 294 bzw. 494)

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Zum 22. November 2018 ist der dritte Förderaufruf der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) aktiv geworden.

Bis zum 21. Februar 2019 können private Investoren, Städte und Gemeinden erneut Förderanträge für E-Ladestationen stellen. Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine weitere wesentliche Neuerung des aktuellen Förderaufrufs besteht darin, dass mit Hilfe eines neuen Standort-Tools gezielt die vorhandenen "weißen Flecken" im Ladeinfrastrukturnetz identifiziert und beseitigt werden sollen.

Mit dem dritten Aufruf des Bundesprogramms Ladeinfrastruktur fördert das BMVI die Errichtung von bis zu 10.000 Normal- und 3.000 Schnellladepunkten. Dafür stehen rund 70 Millionen Euro bereit. Der Aufruf endet am 21. Februar 2019. Über 15.000 Ladepunkte konnten mit den ersten beiden Förderaufrufen schon bewilligt werden.

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Seit September 2017 fördert das des Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern. Die Förderbedingungen gleichen dabei weitgehend der Förderrichtlinie des Bundesprogramms für öffentliche Ladeinfrastruktur vom März 2017 (siehe unten). Das Förderprogramm läuft noch bis Ende 2020, Anträge sind im dritten Förderaufruf noch bis 20. Juli 2018 möglich. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen inkl. Kommunen. Sie erhalten 40% Zuschuss zur Errichtung der Ladesäule, Netzanschluss und Montage; 50% bei zusätzlichen Funktionen wie Park & Ride oder Carsharing.

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Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt unterstützt im Rahmen des Förderthemas "Verminderung von CO2-Emissionen in energieintensiven Branchen" kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Energieverbrauch vermindern. Das Förderprogramm möchte besonders Betriebe der Stahl- und Metallverarbeitung sowie Steine-Erden ansprechen. Dabei sollen besonders Neuentwicklungen und Vorhaben mit hohem Innovationscharakter gefördert werden.

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Seit März 2018 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit dem Förderprogramm „Kleinserien Klimaschutzprodukte“ Investitionen, die für die Marktdurchdringung marktreifer Klimaschutzprodukte notwendig sind.

Förderfähig sind fünf Technologien, die im Rahmen eines Ideenwettbewerbs ausgewählt wurden:

  • "Kleinstwasserkraftanlagen in technischen Installationen bis 30 kWel“ (Fördermodul 1)
  • „Anlagen zur lokalen Sauerstoffproduktion“ (Fördermodul 2)
  • „Dezentrale Einheiten zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser in Gebäuden“ (Fördermodul 3)
  • „Bohrgeräte für innovative Erdwärmespeichersonden“ (Fördermodul 4)
  • „Elektrisch unterstützte Lastenfahrräder und Lastenanhänger“ (Fördermodul 5)

Die Förderhöchstgrenze liegt je nach Fördermodul zwischen 20 Prozent und 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen sowie Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser. Das Fördermodul 3 richtet sich auch an Privatpersonen.

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Seit Januar 2017 fördert der Freistaat Bayern im Rahmen des Bayerischen Umweltmanagement und Audit-Programms (BUMAP) die Einführung und Rezertifizierung von Umweltmanagementsystemen nach EMAS oder ISO 14001.
Die Förderung findet im Rahmen von Projektgruppen mit mindestens 5 bis maximal 15 Teilnehmern statt, die von einem Projektträger organisiert werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, Organisationen der Wirtschaft, wie z.B. Kammern, Verbände oder Innungen, oder kommunale Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen.

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In der Region bietet der FUU e.V. als Projektträger die geförderte Begleitung von EMAS- und ISO 14001-Zertifizierungen und -Rezertifizierungen an.

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Die vierte Ausschreibungsrunde des Förderwettbewerbs „STEP up! – (STromEffizienzPotentiale nutzen!“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie startet mit einer neuen Förderrichtlinie.

Vom 1. September bis zum 30. November 2017 können Unternehmen aller Branchen bei STEP up! ihre Projektanträge zur Durchführung von Stromeffizienzmaßnamen stellen und bis zu 30 % Förderung erhalten. Neben der offenen Ausschreibung (technologie- und sektoroffen) nimmt die geschlossene Ausschreibung in der vierten Runde diesmal die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen in Trocknungs- und Reinigungsprozessen in den Fokus. Erstmals werden dabei neben reinen Stromeffizienzprojekten auch Projekte gefördert, bei denen zusätzlich wärmeseitig Effizienzverbesserungen bei anderen Energieträgern erzielt werden können (Kombi-Projekte „Strom-Wärme“).

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Seit September 2017 können Unternehmen über das "KfW-Energieeffizienzprogramm Abwärme" erstmals einen direkten Zuschuss für ihre Investitionen in Abwärmevermeidung oder -nutzung erhalten. Mit dem Abwärmeprogramm fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Investitionen in die Modernisierung, der Erweiterung oder den Neubau von Anlagen zur besseren Abwärmenutzung. Das Programm fördert sowohl die innerbetriebliche Nutzung von Abwärme als auch die Wärmeausleitung z.B. in Nahwärmenetze mit einem Zuschuss bis zu 40 Prozent der Investitionskosten.

Um die Förderung beantragen zu können, muss ein Abwärmekonzept von einem unabhängigen Energieberater erstellt und vorgelegt werden. Sofern Unternehmen über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem verfügen, kann das Konzept auch unternehmensintern erstellt werden. Die Erstellung des Abwärmekonzepts durch einen unabhängigen Energieberater wird ebenfalls mit bis zu 40 Prozent bezuschusst.

Informationen hierzu erhalten Sie im Infocenter der KfW unter der Rufnummer 0800-5399001 (kostenfrei) und hierexterner Link.

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Seit September 2017 fördert das des Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern. Die Förderbedingungen gleichen dabei weitgehend der Förderrichtlinie des Bundesprogramms für öffentliche Ladeinfrastruktur vom März 2017 (siehe unten). Das Förderprogramm läuft noch bis Ende 2020, Anträge sind im ersten Förderaufruf noch bis 27.10.2017 möglich. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen inkl. Kommunen. Sie erhalten 40% Zuschuss zur Errichtung der Ladesäule, Netzanschluss und Montage.

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Seit März 2017 fördert das BMVi die Errichtung von öffentlichen Lademöglichkeiten für Elektroautos. Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, also Privatleute, Unternehmen und Kommunen gleichermaßen. In einem ersten Förderaufruf, für den vom 1. März bis 28. April Anträge gestellt werden können, werden Zuschüsse in Höhe von 40 % gewährt. Die Förderung umfasst neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage.

Ziel ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Ladesäulen. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Nach Ablauf des ersten Förderaufrufs wird es aller Voraussicht nach weitere Förderaufrufe geben mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 60 % der fördderfähigen Kosten.

Nähere Informationen gibt es hierexterner Link.

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Seit Juli 2016 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) den Kauf von Elektroautos und Plug-In-Hybriden.

Es wird eine Kaufprämie, der sogenannte Umweltbonus, für Neufahrzeuge gezahlt. Für reine Elektroautos werden 4.000 Euro, für Plug-In-Hybride 3.000 Euro gezahlt. Der Umweltbonus wird für Fahrzeuge mit einem Listenpreis von maximal 60.000 Euro gezahlt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Die Gesamtfördersumme ist auf 1,2 Milliarden Euro festgelegt. Davon übernehmen der Bund und die Automobilindustrie jeweils die Hälfte der Kosten. 

Autokäufer können ihre Anträge seit 2. Juli beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)externer Linkexterner Link stellen, das hierfür auch ein Info-Telefon (06196 908-1009) eingerichtet hat. Mit einem elektronischen Antragsformular kann die Förderung für alle förderfähigen, elektrisch betriebenen Fahrzeuge beantragt werden, die ab dem 18. Mai 2016 erworben wurden.

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Seit dem 01. Juni 2016 fördert das BMWi mit dem Programm "Step Up!" Unternehmen, die im eigenen Betrieb oder bei Kunden Maßnahmen zur Energieeinsparung realisieren wollen. Das Programm fördert im Sinne eines Wettbewerbs die Projekte, die das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis vorweisen können. Die erste Ausschreibungsrunde läuft vom 01.06.2016 bis 31.08.2016.

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Seit Mai 2016 gilt eine neue Förderrichtlinie des BMWi-Programms "Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien". Neben Ersatzinvestitionen sind nun auch Neuanschaffungen förderfähig. Eine Förderung von LED-Beleuchtung ist in dem Programm ist hingegen nicht mehr möglich.‎

Gefördert werden

  • Einzelmaßnahmen: Ersatz oder Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten mit einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 2.000 EUR in folgenden Querschnittstechnologien: elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Wärmerückgewinnungs- bzw. Abwärmenutzungsanlagen in Prozessen innerhalb des Unternehmens, Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
  • Optimierung und Neuinstallation von technischen Systemen: Ersatz und Erneuerung von den unter Einzelmaßnahmen genannten Querschnittstechnologien sowie der technischen Systeme, in die sie eingebunden sind, ab einem Investitionsvolumen von 20.000 EUR. In Verbindung mit Maßnahmen zur Abwärmenutzung können auch Pumpen in Heizkreisen von gewerblichen bzw. industriellen Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser gefördert werden.

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Seit dem 01. Mai 2016 werden Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Nutzung betrieblicher Abwärme in gewerblichen Unternehmen im neuen KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) besonders gefördert.

Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen KfW-Förderkredit, der bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten betragen kann, und Tilgungszuschüssen aus Mitteln des BMWi von bis zu maximal 40% (Vermeidung von Abwärme) bzw. 50 % (außerbetriebliche Nutzung von Abwärme).

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