Alternative: steuerliche Förderung
Alternativ zu den gängigen Förderprogrammen von BAFA und KfW können Sie sich seit Anfang 2020 energetische Sanierungsmaßnahmen auch steuerlich fördern lassen. 20% (max. 40.000 Euro) der Sanierungskosten können über 3 Jahre verteilt von Ihrer Steuerlast abgesetzt werden. Die steuerliche Förerung von Sanierungsmaßnahmen ist zunächst befristet bis Ende 2029. Nähere Informationen finden Sie z.B. hier.