Abteilungen und Sachgebiete

Verpflichtungserklärung; Abgabe

Sie sind Deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht und möchten eine Person, die für die Einreise ein Visum benötigt, zu Besuch einladen oder für den Lebensunterhalt und alle anderen Kosten, die im Rahmen eines auch längerfristigen ( z.B. Studienaufenthalt) Aufenthaltes anfallen können, bürgen?
Vor Abgabe ist ein Antrag zu stellen!


Beschreibung

Sie sind Deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht und möchten eine Person, die für die Einreise ein Visum benötigt, zu Besuch einladen oder für den Lebensunterhalt und alle anderen Kosten, die im Rahmen eines auch längerfristigen ( z.B. Studienaufenthalt) Aufenthaltes anfallen können, bürgen?
Vor Abgabe ist ein Antrag zu stellen!

Wenn die betreffende Person der deutschen Auslandsvertretung nicht nachweisen kann, dass der Aufenthalt in Deutschland ausreichend finanziell abgesichert ist (Lebensunterhalt, Krankenversicherungsschutz), verlangt die Auslandsvertretung eine sogenannte Verpflichtungserklärung. Mit dieser verpflichten Sie sich, die betreffende Person unterzubringen, deren Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen. Zusammengefasst: Sie verpflichten sich, für alle eventuell der öffentlichen Hand entstehenden Kosten aufzukommen. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung stellen.

Voraussetzungen

Das ausgefüllte Antragsformular schicken Sie zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die Ausländerbehörde. Wir werden Sie anschließend kontaktieren und Sie darüber informieren, ob bzw. welche weiteren Unterlagen zur Prüfung notwendig sind. Da die Unterlagen variieren können wird empfohlen, sich bei der Ausländerbehörde zu erkundigen.

Die Unterschrift muss dann später in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet und beglaubigt werden. Eine persönliche Vorsprache ist deshalb unbedingt notwendig. Sie werden von uns informiert, wann Sie bei der Ausländerbehörde vorsprechen können.

Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung senden Sie bitte der Person zu, die einreisen möchte, die sie dann der Auslandsvertretung vorlegt.

Erforderliche Unterlagen

  • siehe Antragsformular

Für Sie zuständig

Ausländer- und Asylrecht

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Frau Blum
Bereich A-Ali
Zu finden in: Zimmer Nr. 026
 Telefon: 09353 793-1471
 Fax: 09353 793-7491

 Herr Hahn
Bereich Alj-Di
Zu finden in: Zimmer Nr. 028
 Telefon: 09353 793-1411
 Fax: 09353 793-7411

 Frau Bock
Bereich Dj bis J
 Telefon: 09353 793-1443
 Fax: 09353 793-7442

 Frau Stenger
Bereich K-P
Zu finden in: Zimmer Nr. 027
 Telefon: 09353 793-1429
 Fax: 09353 793-7429

 Frau Gottsmann
Bereich Q-Z
Zu finden in: Zimmer Nr. 029
 Telefon: 09353 793-1431
 Fax: 09353 793-7431

 Frau Heppenstiel
Bereich Q-Z
Zu finden in: Zimmer Nr. 029
 Telefon: 09353 793-1431
 Fax: 09353 793-7461