Abteilungen und Sachgebiete
Verpflichtungserklärung; Abgabe
Beschreibung
Sie sind Deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht und möchten eine Person, die für die Einreise ein Visum benötigt, zu Besuch einladen oder für den Lebensunterhalt und alle anderen Kosten, die im Rahmen eines auch längerfristigen ( z.B. Studienaufenthalt) Aufenthaltes anfallen können, bürgen?
Vor Abgabe ist ein Antrag zu stellen!
Wenn die betreffende Person der deutschen Auslandsvertretung nicht nachweisen kann, dass der Aufenthalt in Deutschland ausreichend finanziell abgesichert ist (Lebensunterhalt, Krankenversicherungsschutz), verlangt die Auslandsvertretung eine sogenannte Verpflichtungserklärung. Mit dieser verpflichten Sie sich, die betreffende Person unterzubringen, deren Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen. Zusammengefasst: Sie verpflichten sich, für alle eventuell der öffentlichen Hand entstehenden Kosten aufzukommen. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung stellen.
Voraussetzungen
Das ausgefüllte Antragsformular schicken Sie zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die Ausländerbehörde. Wir werden Sie anschließend kontaktieren und Sie darüber informieren, ob bzw. welche weiteren Unterlagen zur Prüfung notwendig sind. Da die Unterlagen variieren können wird empfohlen, sich bei der Ausländerbehörde zu erkundigen.
Die Unterschrift muss dann später in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet und beglaubigt werden. Eine persönliche Vorsprache ist deshalb unbedingt notwendig. Sie werden von uns informiert, wann Sie bei der Ausländerbehörde vorsprechen können.
Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung senden Sie bitte der Person zu, die einreisen möchte, die sie dann der Auslandsvertretung vorlegt.