Abteilungen und Sachgebiete
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Beschreibung
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll durch Information, Beratung und erzieherische Impulse positive Akzente bei der körperlichen, geistigen und gesellschaftlichen Entwicklung junger Menschen setzen, um dadurch präventiv Gefährdungen entgegenzuwirken. Er befasst sich z. B. mit der Suchtprävention, der Stärkung von Medienkompetenzen, der Gewaltprävention und problematischem Freizeitverhalten und wendet sich an Eltern und andere Erziehungsberechtigte ebenso wie an die jungen Menschen selbst.
Der erzieherische Jugendschutz wird auf Landesebene maßgeblich von der Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e. V. (AJ) wahrgenommen, welche vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert wird. In den Schwerpunkten Jugendmedienschutz, Sucht- und Gewaltprävention bietet die AJ Fortbildungen und Materialien an. Für Kinder, Jugendliche, Eltern und pädagogischen Fachkräften stehen umfassende und nützliche Informationen zur Verfügung.
§ 14 Sozialgesetzbuch VIII
Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten
http://www.stmas.bayern.de/jugend/jugendschutz/erzieherisch.php