Abteilungen und Sachgebiete

Sterbevierteljahr Kriegsopferversorgung


Beschreibung

In der Kriegsopferversorgung wird beim Tode eines Beschädigten ein Sterbegeld in Höhe des Dreifachen der letzten Versorgungsbezüge gezahlt (siehe Kriegsopfer, Hilfen für).

Rechtsbehelf

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
 Frau Köhler
Zu finden in: Zimmer Nr. 118
 Telefon: 09353 793-1126
 Fax: 09353 793-7126