Abteilungen und Sachgebiete

Sterbevierteljahr Kriegsopferversorgung


Beschreibung

In der Kriegsopferversorgung wird beim Tode eines Beschädigten ein Sterbegeld in Höhe des Dreifachen der letzten Versorgungsbezüge gezahlt (siehe Kriegsopfer, Hilfen für).

Rechtsbehelf

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

Für Sie zuständig

Sozialhilfe

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Beate Köhler
Zu finden in: Zimmer Nr. 120
 Telefon: 09353 793-1126
 Fax: 09353 793-7126