Abteilungen und Sachgebiete
Persönliches Budget
Beschreibung
Seit dem 01.01.2008 haben Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Das Selbstverständnis von Menschen mit Behinderung und die Grundlagen der Politik für Menschen mit Behinderung (Menschen mit Behinderung, Hilfen für) haben sich tiefgreifend gewandelt. Mit der neuen Leistungsform des Persönlichen Budgets können gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung Realität werden. Das Persönliche Budget berechtigt Menschen mit Behinderung, anstatt der üblichen Sachleistungen nun Geld oder Gutscheine zur Finanzierung der erforderlichen Hilfen zu beziehen und sich nach eigenen Vorstellungen das notwendige Leistungspaket zusammenzustellen. Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Integrationsämter beteiligt.
§ 17 Absatz 2, § 159 Absatz 5 Sozialgesetzbuch IX; Budgetverordnung