Abteilungen und Sachgebiete

Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)


Beschreibung

Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen für ältere Menschen, ausgenommen Tages-, und Nachtpflegeeinrichtungen (Seniorenarbeitexterner Link) sowie von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (Behinderte Menschen, Hilfen für; Pflege, Hilfe zur) sollen durch die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) bei den Kreisverwaltungsbehörden vor Beeinträchtigungen geschützt werden. In die Schutzregelung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes sind auch Kurzzeitpflegeeinrichtungen (Seniorenarbeit) sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften (Seniorenarbeit) einbezogen. Die FQA soll vor allem die Wahrung der Interessen und Bedürfnisse der Bewohner sichern, die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner durch genügendes und fachlich qualifiziertes Personal gewährleisten. Der staatlichen Aufsichtsbehörde sind außerdem die Inbetriebnahme einer Einrichtung spätestens 3 Monate vor der vorgesehenen Eröffnung sowie z. B. deren Schließung, ihre Verlegung, die Änderung der Art oder ihrer Bettenzahl und der Wechsel des Leiters anzuzeigen.

Die Behörde berät die Bewohnerinnen und Bewohner und die Einrichtung. Sie kann bestimmte Auskünfte verlangen, die Einrichtung jederzeit überprüfen, bei festgestellten Mängeln Anordnungen erteilen, die Beschäftigung ungeeigneter Leiteriinnen und Leiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untersagen.

Wegen den Kontaktdaten zu den örtlichen FQA siehe unter:
http://www.stmgp.bayern.de/pflege/fqa/externer Link.

Artikel 1-4, 11-16, 18 bis 22 Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Für Sie zuständig

Heimaufsicht

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Renate Winheim
Zu finden in: Zimmer Nr. 122
 Telefon: 09353 793-1130
 Fax: 09353 793-7130