Abteilungen und Sachgebiete

Haushaltsweiterführung, Hilfen zur


Beschreibung

Personen mit eigenem Haushalt, für die kein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht, erhalten im Rahmen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, wenn keiner der Familienangehörigen den Haushalt führen kann, die Weiterführung des Haushalts aber geboten ist (z.B. bei Krankheit oder Tod der Hausfrau und Mutter). Die Hilfe wird aber nur gewährt, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind; dabei gilt die Einkommensgrenze des § 85 Sozialgesetzbuch XII (Grundbetrag in Höhe des Zeifachen der Regelbedarfsstufe 1 (siehe Lebensunterhalt, Hilfe zum) + 70 % der Regelbedarfsstufe 1 für weitere Familienmitglieder + Kosten der Unterkunft in angemessenem Umfang). In der Kriegsopferfürsorge gilt eine günstigere Einkommensgrenze.

Die Hilfe umfasst die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen und die sonstigen, zur Weiterführung des Haushalts erforderlichen Tätigkeiten (z.B. Körperpflege der Kinder, Hausputz, Wäschewaschen, Überwachung der Hausarbeiten). Soweit notwendige Hilfen nicht durch nahestehende Personen oder im Wege der Nachbarschaftshilfe geleistet werden können, werden die angemessenen Kosten für eine Fachkraft (z.B. Haus- und Familienpflegerin) übernommen (Soziale Dienste, Sozialstationen, Mehrgenerationenhäuser). In besonderen Fällen werden auch Kosten für die Unterbringung Familienangehöriger außerhalb der Familie (z.B. in einem Heim) getragen, wenn es neben oder an Stelle der Weiterführung des Haushalts geboten ist.

§ 70 Sozialgesetzbuch XII; § 26d Bundesversorgungsgesetz

Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Zentrum Bayern Familie und Soziales - Hauptfürsorgestelle

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Kriegsopferfürsorge: (fakultatives) Widerspruchsverfahren
Sozialhilfe:
Widerspruch,
sozialgerichtliche Klage

Für Sie zuständig

Sozialhilfe

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Beate Köhler
Zu finden in: Zimmer Nr. 120
 Telefon: 09353 793-1126
 Fax: 09353 793-7126