Abteilungen und Sachgebiete
Fortbildung, berufliche (Meister-BAföG)
Beschreibung
Wer nach einer abgeschlossenen Erstausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HWO) oder in einem bundes- oder landesrechtlich anerkannten Beruf an einer Fortbildungsmaßnahme teilnimmt, kann das sog. „Meister-BAföG“ beantragen. Die Fortbildung muss auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung nach dem BBiG, der HWO oder auf einen gleichwertigen bundes- oder landesrechtlich geregelten Abschluss vorbereiten. Der Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen, z.B. Meister Fachkrankenpfleger. Darüber hinaus können auch bestimmte Fortbildungen im Bereich der Altenpflege gefördert werden.
Teilnehmer/innen an Vollzeitmaßnahmen erhalten einen monatlichen Unterhaltsbeitrag gestaffelt nach Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen in Form eines Darlehens- und Zuschussanteils. Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ein vermögens- und einkommensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 10.226 € beantragt werden. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 %, im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Die Darlehen sind während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von 2 Jahren – längstens jedoch 6 Jahren – zins- und tilgungsfrei. Die notwendigen Kosten der Anfertigung des Prüfungsstückes können bis zur Hälfte, jedoch höchstens bis zu einer Höhe von 1.534 € als zinsgünstiges Darlehen gefördert werden.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG)
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
(fakultatives) Widerspruchsverfahren