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Führerschein für Bus und Lkw; Geltungsdauer verlängern

Bestimmte Führerscheinklassen (für Bus und Lkw) sind befristet. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.


Beschreibung

Bestimmte Führerscheinklassen (für Bus und Lkw) sind befristet. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder der Gemeinde beantragen. Für die Verlängerung ist keine Führerscheinprüfung erforderlich. Die Behörde prüft aber Ihre körperliche Eignung.

Voraussetzungen

Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Verlängerung. Nach Fristablauf dürfen Sie keine Fahrzeuge der betreffenden Klassen mehr führen. Nach Ablauf der Frist ist eine erneute Erteilung der Klassen notwendig.

 - Kosten

- Geltungsdauer verlängern: zwischen 37,50 und 66,10 Euro
- Kosten für Auszug aus dem Bundeszentralregister
- Kosten für ärztliche Zeugnisse bzw. Gutachten

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Personalauweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
    (durch Augenarzt, Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", Arzt bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, Arzt des Gesundheitsamtes oder anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung)
    oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens, ggf. betriebs- oder arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozessexterner Link
verwaltungsgerichtliche Klage

Für Sie zuständig

Fahrerlaubnisse und Fahrlehrerwesen

Führerscheinstelle

Marktplatz 8
97753 Karlstadt

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Öffnungszeiten Führerscheinstelle:
(Jetzt zentral in Karlstadt)

Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr



Ihre Ansprechpartner
 Landratsamt Main-Spessart

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 Herr Müller
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 Frau Raab
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