Abteilungen und Sachgebiete
Immissionsschutz; Anzeigepflicht für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)
Beschreibung
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können Quellen für gesundheits-schädliche Legionellen sein. Um dem vorzubeugen, wurde 2017 die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (42. BImSchV) verabschiedet.
Unter anderem müssen die Betreiber ihre Anlagen regelmäßig überwachen (lassen) und bei Überschreitung von kritischen Belastungen Gegenmaßnahmen ergreifen.
Zudem müssen alle Bestandsanlagen und alle neuen Anlagen über das Portal KaVKA-42.BV (Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV) angezeigt werden. Auch die vorgeschriebene Übermittlung von Prüfergebnissen (§ 14 der 42. BImSchV) und die Mitteilungen bei Überschreitung der Maßnahmenwerte (§ 10 der 42. BImSchV) erfolgen über dieses Portal. Zusätzliche schriftliche Anzeigen an die Immissionsschutzbehörde sind nicht erforderlich bzw. möglich.
Um Eintragungen vornehmen können, müssen Sie sich als Anlagenbetreiber zunächst bei der Anwendung registrieren. Eine Anleitung findet sich ebenfalls unter Startseite (bund.de).
Weitere Informationen enthält das Schreiben des Bayerischen Umweltministeriums.
![]() |
UMS 05.07.2018 zur 42. BImSchV, 49 KB |