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Immissionsschutz; Beauftragung von Messstellen oder Sachverständigen
Beschreibung
Zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen sowie zur Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen kann die Immissionsschutzbehörde anordnen, dass bekannt gegebene Messstellen oder Sachverständige tätig werden.
Nach § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) kann die Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Main-Spessart aus besonderem Anlass anordnen, dass Messungen der Emissionen und Immissionen durch eine vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) bekannt gegebene Stelle durchgeführt werden. Die Bekanntmachung des LfU finden Sie hier.
Die Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Main-Spessart kann nach § 29a Abs. 1 BImSchG anordnen, dass der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage oder einer Anlage mit gefährlichen Stoffen innerhalb eines Betriebsbereichs einen Sachverständigen beauftragt. Dieser vom LfU bekannt gegebene Sachverständige ist befugt sicherheitstechnische Prüfungen sowie Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen vorzunehmen. Die Liste der in Bayern zugelassenen Sachverständigen finden Sie hier.
Auch die in den anderen Ländern bekannt gegebenen Messstellen und Sachverständigen können in Bayern eingesetzt/ beauftragt werden. Eine Zusammenstellung der in Deutschland bekannt gegebenen Messstellen und Sachverständigen steht im Internet durch die Datenbank ReSyMeSa zur Verfügung. Nähere Ausführungen zur Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen regelt die Bekanntgabeverordnung.