Abteilungen und Sachgebiete
Immissionsschutz; Informationen zur Anlagenüberwachung
Beschreibung
Immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen sind regelmäßig zu überwachen. Der Überwachungsturnus richtet sich nach der Anlagenart. Je nach Anlage variiert er zwischen ein bis drei, fünf oder sieben Jahren.
Bei Anlagen nach der Industrie-Emmissionsrichtlinie findet die Überwachung durch die Immissionsschutzbehörde statt. Betreiber anderer Anlagen haben alternativ die Möglichkeit, externe Sachverständige mit der Überwachung zu beauftragen (betriebliche Eigenüberwachung)
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Merkblatt externe Anlagenüberwachung, 953 KB |