Abteilungen und Sachgebiete
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Beschreibung
Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz gibt es verschiedene Hilfsangebote für Kinder- und Jugendliche. Hierzu gehören unter anderem
- Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder
- Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen
- Kindertagespflege
- Soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Hilfe für junge Volljährige
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Für die Gewährung der genannten Hilfsangebote ist eine Antragsstellung beim Kreisjugendamt Main-Spessart, Wirtschaftliche Jugendhilfe, erforderlich. Hier wird unter anderem überprüft, ob die Eltern zu einem Kostenbeitrag für eine gewährte Jugendhilfe heranzuziehen sind. Die Bewilligung einer beantragten Hilfe erfolgt in Absprache mit den Sozialpädagogen des Allgemeinen Sozialdienstes sowie dem Fachdienst Erziehungshilfen. Bei Bewilligung einer voll- oder teilstationären Jugendhilfemaßnahme übernimmt der Fachdienst „Erziehungshilfen“ die Sozialpädagogische Betreuung“ der Kinder und Jugendlichen. Alle finanziellen Angelegenheiten einer bewilligten Jugendhilfemaßnahme laufen über die Wirtschaftliche Jugendhilfe. Auch die Anträge auf Übernahme von Kindergartengebühren sind an die Wirtschaftliche Jugendhilfe zu stellen.