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Erstenergieberatung; Förderung von
Beschreibung
Um einen Anreiz für den Bürger zu schaffen, sich über Möglichkeiten der energetischen Sanierung professionell und unabhängig beraten zu lassen, bezuschusst der Landkreis Erstenergieberatungen ab dem 1. Oktober mit 100,- Euro.
In der Regel berechnet ein zertifizierter Energieberater für eine ein- bis dreistündige Erstenergieberatung beim Hauseigentümer zuhause um die 180,- Euro brutto. Das Landratsamt gibt hier nun 100,- Euro dazu. Auch die Erstberatung für Neubauvorhaben wird mit 100,- Euro Zuschuss gefördert. Die Förderung gilt dabei nur für Wohnhäuser und wird über den Energieberater abgewickelt. Dieser muss hierzu in der „Energie-Effizienz-Experten-Liste“ des Bundes eingetragen sein und dem Hauseigentümer die Förderrichtlinie und das Antragsformular vorlegen. Der Hauseigentümer muss dann nach Kenntnisnahme der Förderrichtlinie nur noch wenige Angaben im Antragsformular machen, seine Unterschrift leisten und schon kostet ihn die Beratung nur noch etwa 80,- Euro, oder eben den Differenzbetrag, der sich nach individueller Vereinbarung mit dem Energieberater ergibt.