Abteilungen und Sachgebiete

Kreisstraßen; Straßenbau

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen.


Beschreibung

Die Landkreise und kreisfreien Gemeinden bauen und unterhalten die Kreisstraßen innerhalb ihres Gebietes. Die Landkreise können die Verwaltung der Kreisstraßen (mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohnern) gemäß Art. 59 BayStrWG den Staatlichen Bauämtern übertragen.

Nähere Informationen Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt zum Bau von Kreisstraßen erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder kreisfreien Stadt.

Informationen zum Thema "Straßen- und Brückenbau in Bayern" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (siehe "Weiterführende Links").

Für Sie zuständig

Planungen und Neubau von Kreisstraßen

Landratsamt Main-Spessart

Bodelschwinghstraße 83
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Landratsamt Main-Spessart