Abteilungen und Sachgebiete

Wildtierhaltung; Landwirtschaftliche

Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret und teilweise auch Basthaut.


Beschreibung

Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.

Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Für Sie zuständig

Untere Jagdbehörde

Landratsamt Main-Spessart

Würzburger Str. 9 a
97753 Karlstadt

 E-Mail: Jagd@Lramsp.de

Ihre Ansprechpartner
 Frau Menzel
 Telefon: 09353 793-1802
 Fax: 09353 793-7802